Glossar
Wahlen
Termin, Wahltag
Nach dem Bundeswahlgesetz (§ 16)
bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Der
Wahltag darf auf nur auf einen Tag festgelegt werden, der
frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der
laufenden Wahlperiode liegt. Außerdem muss der
Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.
Im Gesetz gibt es keine Regelung, dass jemand anderes dem Bundespräsidenten einen Vorschlag für den Wahltag machen darf. Er folgt jedoch i.d.R. der Empfehlung der Bundesregierung.
Nach üblicher Staatspraxis legt die Regierung ihre Empfehlung fest, nachdem Kontakte mit den Bundesländern, dem Bundestag und den einzelnen Fraktionen stattgefunden haben.
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Im Gesetz gibt es keine Regelung, dass jemand anderes dem Bundespräsidenten einen Vorschlag für den Wahltag machen darf. Er folgt jedoch i.d.R. der Empfehlung der Bundesregierung.
Nach üblicher Staatspraxis legt die Regierung ihre Empfehlung fest, nachdem Kontakte mit den Bundesländern, dem Bundestag und den einzelnen Fraktionen stattgefunden haben.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/t/t01