Glossar
Wahlen
Wahl, Bundeskanzler
In der Bundesrepublik Deutschland ist der
Bundeskanzler der Regierungschef. Er wird nicht direkt durch die
Bürger gewählt.
Vielmehr schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Die Wahl erfolgt durch den Deutschen Bundestag.
Wird der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht gewählt, dann kann der Bundestag auch einen anderen zum Kanzler wählen.
Der Bundeskanzler wählt sich die Bundesminister selber aus. Er bestimmt die Leitlinien der Regierungspolitik.
Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, dann kann das nur dadurch geschehen, dass der Bundestag einen anderen zum Bundeskanzler wählt.
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Vielmehr schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Die Wahl erfolgt durch den Deutschen Bundestag.
Wird der vom Bundespräsidenten Vorgeschlagene nicht gewählt, dann kann der Bundestag auch einen anderen zum Kanzler wählen.
Der Bundeskanzler wählt sich die Bundesminister selber aus. Er bestimmt die Leitlinien der Regierungspolitik.
Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, dann kann das nur dadurch geschehen, dass der Bundestag einen anderen zum Bundeskanzler wählt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w03