Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - W >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Wahlberechtigte

Wahlberechtigte sind die Personen, die das aktive Wahlrecht haben. Bei den letzten Bundestagswahlen waren das ca. 60,5 Millionen Personen.

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes.

Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei der Wahl zum Bundestag mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in den meisten Fällen mitwählen.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen,
  • denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde,
  • für die ein Betreuer nicht nur einstweilig bestellt worden ist
  • und bestimmte Patienten psychatrischer Kliniken.


zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w07
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA