Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - W >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Wahllokal

In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Wahllokale in Gemeindegebäuden zu benennen.

In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w151
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA