Bilanz der Arbeit des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in der 14. Wahlperiode (1998 - 2002)
Einleitung
Neben den traditionellen Themen der Agrarpolitik, die die Entwicklung der Landwirtschaft, der Forst- und Fischwirtschaft betrafen, erweiterte sich die Zuständigkeit des Ausschusses zu Beginn des Jahres 2001 um Fragen des Verbraucherschutzes und zwar nicht nur des ernährungsbezogenen Verbraucherschutzes. Damit stieg auch die Zahl der ordentlichen Mitglieder von 26 auf 35.
Neben der Umsetzung von EU-Rechtsakten und internationalen Vereinbarungen in nationales Recht waren ein Schwerpunkt die Umsetzung der Beschlüsse zur Agenda 2000 und die damit verbundene Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik sowie die Auswirkungen einer EU-Osterweiterung auf die Landwirtschaft in der EU und den Beitrittsländern. Daneben standen die in Folge der BSE-Krise und einer Reihe weiterer Lebensmittelskandale zu ziehenden Konsequenzen, die Umsetzung der sogenannten Agrarwende sowie der mit der Schaffung effizienter Strukturen für einen besseren gesundheitlichen Verbraucherschutz und eine transparentere Verbraucherinformation einhergehende Regelungsbedarf im Mittelpunkt der Beratungen. Ebenso standen aber auch Fragen der Gentechnik und des Pflanzen- und Tierschutzes regelmäßig auf der Tagesordnung.
Verabschiedete Gesetze
Der Ausschuss hat von 132 überwiesenen Gesetzentwürfen 127 abschließend, davon 30 federführend, beraten. Hierzu zählten u.a.:
- Das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (BGBl I, 1999, Nr. 57/S. 2489) zum Aufbau einer elektronischen Datenbank, in der Angaben zur Identifizierung eines Rindes, zur Rückverfolgbarkeit seiner Herkunft und seiner Aufenthaltsorte sowie seiner bisherigen Halter erfasst werden. Der Ausschuss empfahl der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die obligatorische Etikettierung, die zum 1. Januar 2000 in Deutschland eingeführt werden könne, schnellstmöglich auch in ganz Europa umgesetzt werde.
- Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (BGBL I, 2000, Nr. 50, S. 1510) wird der Bund über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in die Überwachungsaufgabe der Rindfleischetikettierung einbezogen, einschließlich der Kontrolle der anerkannten unabhängigen Kontrollstellen. Ferner erfolgte eine vorzeitige nationale Einführung der auf der EU-Ebene erst zum 1. Januar 2002 verbindlich vorgeschriebenen Erweiterung der Dokumentationspflichten auf Angaben zur Geburt und Mast des Rindes, zur Schlachtung, Zerlegung sowie zur Kategorie des Tieres, von dem das Fleisch stammt.
- Einen weiteren Schritt zur Stärkung des vorsorgenden Verbraucherschutzes vollzog der Ausschuss mit seiner Empfehlung zur Annahme des Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel (BGBL I, 2000, Nr. 52, Seite 1635), mit dem das Verbot des Verfütterns von Tiermehlen an Wiederkäuer eine Ausdehnung auf alle Nutztiere fand.
- Auch das Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichnungsgesetz), BGBL I, 2001, Nr. 66, S. 3441, soll dem Abbau der entstandenen Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Erzeugnissen des ökologischen Landbaues dienen und diese ausreichend transparent machen. Die Bundesregierung sah diesen Gesetzentwurf als wichtigen Bestandteil der Agrarwende im Hinblick auf das Ziel an, verloren gegangenes Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln zurückzugewinnen.
- Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes und Gesetzes zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz fand zwar die mehrheitliche Zustimmung im Ausschuss und im Plenum des Bundestages, scheiterte aber letztendlich an der Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat.
- Zum 1. 11. 2002 trat das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit (BGBL I, 2002, Nr. 57, S. 3082) in Kraft, mit dem eine organisatorische Trennung der Bereiche der Risikobewertung und des Risikomanagements für den gesundheitlichen Verbraucherschutz erfolgte, verbunden mit der Errichtung eines Bundesinstituts für Risikobewertung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als selbständiger Bundesbehörde.
- Ziel des Gesetzes zur Neuordnung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (BGBL. I, 2002, Nr. 60, S. 3348) ist es, einen missbräuchlichen und illegalen Umgang mit Tierarzneimitteln und Rohstoffen zu verhindern, um eine Sicherung und Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Tierschutzes zu gewährleisten sowie Antibiotika- resistenzen beim Einsatz von Tierarzneimitteln zu minimieren.
- Breiten Raum in den Beratungen des Ausschusses nahm auch das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (BGBL. I, 2002, Nr. 29, S. 1527) ein. Hiermit soll die den EU-Mitgliedstaaten mit der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates eingeräumte Möglichkeit genutzt werden, Direktzahlungen an Betriebsinhaber zu kürzen und die frei werdenden EU-Mittel – zuzüglich nationaler Kofinanzierungsmittel – für Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes einzusetzen. Hiermit sollen Impulse zur Weiterentwicklung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Landwirtschaft gegeben werden.
Anhörungen
Der Ausschuss führte zwölf öffentliche Anhörungen durch, wovon sich 7 auf überwiesene Vorlagen bezogen und fünf Anhörungen im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes initiiert wurden. Hierzu zählten Themen wie die Auswirkungen der Beschlüsse zur Agenda 2000, die Folgerungen aus dem Urteil des BVerfG zur Hennenhaltungsverordnung, die Auswirkungen der EU-Osterweiterung und der Gentechnik ebenso wie die Perspektiven der deutschen Fischerei und Fischwirtschaft in der EU.
Sonstiges
Einen Arbeitsschwerpunkt bildeten auch Fragen zur Welternährungssituation, zu deren Erörterung der Ausschuss im November 2001 zu einer Konferenz der Vorsitzenden der Agrarausschüsse der EU-Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und der Russischen Föderation einlud.
Auch am Welternährungsgipfel der FAO in Rom vom 10. bis 12. Juni 2002 war der Ausschuss mit einer Delegation vertreten.
Statistik
Dem Ausschuss wurden in der 14. WP in 106 Sitzungen insgesamt 1.474 Vorlagen überwiesen, darunter 132 Gesetzentwürfe und 910 EU-Vorlagen. Neben 12 öffentlichen Anhörungen führte der Ausschuss 4 nichtöffentliche Anhörungen durch.