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14. Wahlperiode
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Geschäftsordnung des N.C.E.O.

Logo des N.C.E.O.(Verabschiedet bei der Sitzung der Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse für die Chancengleichheit von Frauen und Männern am 22. Mai 1997 und geändert
bei der II. NCEO-Konferenz vom 29. - 30. Oktober 1998)

Hintergrund

Die Konferenz der Parlamentsausschüsse für die Gleichstellung von Frauen und Männern (CCEO) wurde während der ersten Sitzung der Konferenz, die auf Initiative des belgischen Senats am 22. und 23. Mai 1997 veranstaltet wurde, mit Unterstützung der Europäischen Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit (1996 - 2000) ins Leben gerufen.

Ziele

  1. Organisation einer Konferenz der ParlamentAusschüsse für die Chancengleichheit von Frauen und Männern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments mit folgenden Zielen:
    • Schaffung eines Rahmens für eine Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Parlamentsausschüssen;
    • Förderung der Kommunikation und des Informationsaustausches zwischen den Parlamentsausschüssen;
    • Förderung der Beratungen über Themen von gemeinsamem und europäischem Interesse;
    • genaue Verfolgung der europäischen Politiken auf dem Gebiet der Chancengleichheit;
    • Entwicklung einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie.
  2. Förderung der Entwicklung der Gleichstellungspolitik in den Parlamenten, so dass die europäische Dimension in die Politik der nationalen Ausschüsse integriert und die Rolle der nationalen Ausschüsse auf europäischer Ebene gewürdigt wird.

  3. Durchführung quantitativer und qualitativer Forschungsarbeiten über die Rolle und Aktivitäten der für Gleichstellungsfragen zuständigen Parlamentsausschüsse, um auf wissenschaftlicher Grundlage eine integrierte europäische Vision zu definieren, die es ermöglicht, die Aufgabe dieser Organe und die Auswirkungen ihrer Arbeit zu bewerten.

Arbeitsplan

Anfänglich wird die Konferenz mit der Unterstützung der Europäischen Kommission im Rahmen des Vierten Aktionsprogrammes der Europäischen Union für Chancengleichheit (1996 - 2000) veranstaltet.

Während der Entwicklungsphase (1997) wird der Schwerpunkt auf der Schaffung von Verwaltungsstrukturen, einer Aufstellung der Parlamentsausschüsse, der Schaffung einer Struktur für den Austausch von Informationen und der Organisation einer ersten Konferenz, die vom belgischen Senat koordiniert wird, liegen.

Während der Konsolidierungsphase (1998 - 2000) liegt der Schwerpunkt auf der Institutionalisierung der Konferenz.

Ziel des Projekts ist es, dass die Konferenz nach dem Jahr 2000 ihre Arbeit selbständig fortführt.

Geschäftsordnung

Die Konferenz ist das Forum der Gleichstellungsausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments und bildet ein Netzwerk, das der Motor für die Gleichstellungsimplementierung durch aktive Integrationspolitik und positive Aktionen zugunsten der Gleichstellung von Frauen und Männern sein wird.

  1. Die Konferenz findet einmal im Jahr statt.

  2. Den Vorsitz führen abwechselnd die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten. Nach der Entwicklungsphase, die im Jahr 2001 endet, führt die EU-Präsidentschaft den Vorsitz der Konferenz.

  3. Aufgabe des Parlamentsausschusses, der im 2. Halbjahr den Vorsitz des NCEO innehat, ist:

    • Veranstaltung der Jahreskonferenz;
    • Veranstaltung einer Sitzung des Präsidiums, das aus der Troika der Vorsitzenden und dem Europäischen Parlament besteht;
    • Veröffentlichung des dreimonatlich erscheinenden Mitteilungsblattes, Pflege und Unterhaltung der NCEO-Website.
    Wenn die oben genannten EU-Mitgliedsstaaten nicht in der Lage sind, den NCEO-Vorsitz zu übernehmen, nimmt die EU-Präsidentschaft des 1. Halbjahres desselben Jahres den Vorsitz wahr.
  4. Die vom Vorsitz veröffentlichten Schlussfolgerungen sind das Ergebnis des Konsenses der EU-Mitgliedsstaaten, der vom Vorsitz bei der Vollversammlung der Konferenz festgestellt wird.

  5. Vorschläge bezüglich Änderungen der vorliegenden Geschäftsordnung sind von einer oder mehreren zuständigen Parlamentsausschüssen schriftlich vorzulegen und allen anderen zuständigen Parlamentsausschüssen der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments zuzustellen. Nach Vorlage des Vorschlag ist dieser auf die Tagesordnung der ersten Konferenz zu setzen. Die Verabschiedung des Änderungsvorschlags erfolgt durch Konsens.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/gleich/gleich_21
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