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15. Wahlperiode
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In welchen Fällen ist eine Petition zweckmäßig?

Kein Staat, keine politische Institution, keine Verwaltung und keine Gesellschaft kann unfehlbar sein. Jedes noch so ausgefeilte Gesetz und jede noch so gründlich durchdachte Regierungsverordnung kann in der Praxis Mängel zeigen. Selbst eine sorgfältig überlegte Entscheidung, auch die bestgemeinte Beratung einer Behörde, kann fehlerhaft sein, ganz zu schweigen davon, dass bürokratische Apparate dazu neigen, Sonderfälle eher als belastend anzusehen. Unrecht oder Ungerechtigkeit sind nicht selten die Folge.

Das Eingabenrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, nicht nur, wenn er nirgendwo sonst rechtliches Gehör findet.

Zudem bewirkt das Recht auf Beschwerde, dass Politikerinnen und Politiker ein offenes Ohr für die Sorgen der Menschen entwickeln. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen nämlich auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie diesen ein Bild von den Anliegen und Nöten der Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petitionen_allgemein/zweck
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