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Benutzung

Lesesaal der Pressedokumentation
Lesesaal der Pressedokumentation
© DBT
Die Benutzungsbedingungen für die Pressedokumentation sind in der nachfolgend aufgeführten Benutzungsordnung festgelegt:

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE PRESSEDOKUMENTATION

November 2002

Im Einvernehmen mit der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten gilt für die Pressedokumentation folgende Benutzungsordnung:


§ 1 Aufgaben

  Das Referat Pressedokumentation des Deutschen Bundestages hat folgende Aufgaben:
  1. Arbeitstägliche Erstellung der elektronischen Pressemappe mit Presseartikeln zu tagesaktuellen Schwerpunktthemen und Bereitstellung im Intranet des Deutschen Bundestages,
  2. Auswertung und Erschließung von in- und ausländischen Tages- und Wochenzeitungen zur aktuellen Information,
  3. Archivierung der Presseartikel im elektronischen Pressearchiv und Bereitstellung im Intranet des Deutschen Bundestages
  4. Archivierung ausgewählter Zeitungen im Zeitungsarchiv (gebunden oder als Mikrofilm),
  5. Auskunft und Recherche aus Pressematerialien: aus dem elektronischem Pressearchiv, dem papiergestützten Presseausschnittsarchiv, dem Zeitungsarchiv sowie aus externen Presseinformationsangeboten; Erstellung von Pressedokumentationen zu speziellen Themen.


§ 2 Benutzerkreis
  1. Die Pressematerialien stehen den Abgeordneten, den Ausschüssen und den sonstigen parlamentarischen Gremien sowie der Verwaltung des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Nur dieser Benutzerkreis hat die Zugriffsberechtigung zu den elektronischen Pressematerialien über das Intranet des Deutschen Bundestages
  2. Mit Ausnahme der elektronischen Pressematerialien können alle Pressematerialien, d.h. das Presse-Altarchiv sowie das Zeitungsarchiv, außerdem benutzt werden:

    1. für dienstliche Zwecke von Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von Gerichten (amtliche Benutzung),
    2. für Forschungen, die der Wissenschaft dienen und deren Ergebnisse in wissenschaftlicher Form veröffentlicht werden sollen (wissenschaftliche Benutzung),
    3. zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen (publizistische Benutzung),
    4. bei nachgewiesenem berechtigten Interesse, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht(sonstige Benutzung).
  3. Die Benutzung zu Zwecken nach Abs. 2 kann zugunsten der in Abs. 1 genannten Berechtigten eingeschränkt werden.
  4. Für die in Abs. 1 genannten Berechtigten werden auf Anforderung Pressedokumen-tationen erstellt, Recherchen vorgenommen und Auskünfte erteilt. Soweit Beauftragte handeln, soll die Auftragserteilung nachgewiesen werden.


§ 3 Benutzung
  1. Die Auskunft der Pressedokumentation ist während der Regelarbeitszeit, in den Sitzungswochen bis 19.00 Uhr erreichbar.
  2. Bei der Benutzung der Pressematerialien sind Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Das elektronische Pressearchiv ist über das Intranet des Deutschen Bundestages zugänglich. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Aufführung aller elektronisch gespeicherten Pressematerialien der Pressedokumentation außerhalb des Deutschen Bundestages ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet; gleiches gilt für die aus externen Datenbanken recherchierten Presseinformationen. Die Presseausschnitte in Papierform sowie die archivierten Zeitungen können im Presse-Altarchiv bzw. im Zeitungsarchiv eingesehen werden. Die Benutzung dieser Pressematerialien durch Externe vollzieht sich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses. Eine Ausleihe ist nicht möglich.
  3. Alle Pressematerialien in Papierform oder als Mikrofilm sind sorgfältig zu behandeln. Das Anbringen von Vermerken oder Unterstreichungen in den Texten ist nicht zulässig. Die innere und äußere Ordnung der Presseausschnitte darf nicht verändert werden.


§ 4 Haftung
Bei Beschädigung oder Verlust von Pressematerialien ist der Benutzer ersatzpflichtig.


§ 5 Ausführungsbestimmungen
Im Rahmen dieser Benutzungsordnung können durch die Leitung der Unterabteilung Parlamentarische Information Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die von den Benutzern zu beachten sind.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit:

Mo: 8.00 bis 16.00 Uhr
Di. bis Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 14.00 Uhr

Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Lageplan) besteht keine Möglichkeit Speisen oder Getränke zu erwerben oder eine Kantine aufzusuchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/bauwerke/luedershaus/pressedok/benutzung
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