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233/1998
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MENSCHENRECHTSPOLITIK DEUTLICHER HERVORHEBEN

Bonn: (hib) mr- Innerhalb der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union sind die Menschenrechte ein "zentrales Gebiet der Zusammenarbeit" und im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft, die im Januar 1999 beginnt, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Menschenrechtsaspekte deutlicher als bisher in den Blickpunkt zu rücken. Das betonte Staatsminister Günter Verheugen (SPD) am Mittwoch vormittag im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, den er über das Programm der deutschen EU-Präsidentschaft informierte. Die Bundesregierung werde sich dafür stark machen, jährlich einen europäischen Menschenrechtsbericht zu erstellen, der aber nicht eine neue Version des Menschenrechtsberichtes des amerikanischen-State Departments sein solle. Gerade im Bereich der Menschenrechtspolitik sei es notwendig, das Gewicht auf eine gemeinsame Position der EU zu legen und mit "einer Stimme" zu sprechen, um Ziele durchzusetzen. Den Angaben des Staatsministers zufolge will sich die Bundesregierung zudem im kommenden Jahr dafür einsetzen, eine gemeinsame EU-Resulution zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe vorzubereiten. Darüber hinaus gehe es darum, den Kampf für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte zu forcieren, worunter auch das Recht auf Bildung falle. Auch gelte es die Menschenrechtsinstrumente fortzuentwickeln und sich gemeinsam mit den europäischen Partnern für ein UN-Zusatzprotokoll für die Menschenrechte der Frauen einzusetzen, mit dem Ziel, eine Individualklage zu ermöglichen.

Als sehr wichtig bezeichnete der Regierungsvertreter ferner den Einsatz für ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Kindesmißhandlung und Kinderprostitution müßten bekämpft werden. Auf Nachfrage des Ausschusses betonte er, das Auswärtige Amt werde sich dafür einsetzen, den bisherigen deutschen Vorbehalt gegen die UN-Kinderkonvention zurückzunehmen. Dazu gebe es aber noch keine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung. Eine weitere Frage aus den Reihen der Abgeordneten zielte darauf ab, inwieweit Menschenrechtspolitik bei Rüstungsexporten berücksichtigt werde und ob es dazu einen EU-Verhaltenskodex geben werde. Der Staatsminister erwiderte, EU-Rüstungsexporte sowie nationale Rüstungsexporte sollten "restriktiv" sein. Bei Entscheidungen über Rüstungslieferungen müßten Menschenrechtskriterien eingebracht werden. In diesem Punkt werde die Bundesregierung "sehr nachdrücklich" Position beziehen. Dies sei für ihre Außenpolitik "sehr wichtig". Im übrigen werde sie sich bei den EU-Partnern dafür einsetzen, den europäischen Verträgen einen Grundrechtskatalog voranzustellen. Dieser solle gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten sowie Menschenrechtsgruppen und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet werden. Gerade in diesem Punkt baue er auch auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsausschuß des Bundestages. Keine Veränderung strebt die Bundesregierung nach Angaben des Ministers bei der Genfer Flüchtlingskonvention an. Diese sei und bleibe die Basis für den Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern. Eine Änderung brächte keine Verbesserung, so daß die Bundesregierung solche Bestrebungen nicht unterstützen werde, erklärte Verheugen auf Nachfrage von Abgeordneten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823306
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