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2/1999
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AGRARWIRTSCHAFT VON DER ÖKOSTEUER BEFREIEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) fi- Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet nach Angaben der F.D.P. -Fraktion mit Mehrbelastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der sogenannten Ökosteuer in Höhe von rund 350 bis 380 Millionen DM. Dies entspräche einer Einkommenseinbuße von 1,5 Prozent, heißt es in einer Kleinen Anfrage. Insgesamt würde der Agrarsektor durch die Steuer mit mehr als 1 Milliarde DM belastet. Obwohl das Ministerium einen Energiekostenanteil von 12,5 Prozent an den Produktionskosten für den landwirtschaftlichen Sektor festgestellt habe, enthalte der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Ökosteuer keine generelle Freistellung der Agrarwirtschaft. Damit würden Landwirtschaft und Produzierendes Gewerbe unterschiedlich behandelt. Die Abgeordneten fragen die Regierung, welche Gründe sie zu dieser Ungleichbehandlung veranlaßt haben und ob die Regierung Maßnahmen plant, um einen vollwertigen Ausgleich für den Agrarsektor zu bieten. Eine Entlastung von Lohnnebenkosten sei in diesem Sektor in der Regel nicht gegeben, heißt es in der Anfrage. Die Fraktion erkundigt sich ferner, welche Sparten in welcher Höhe von der Ökosteuer freigestellt werden sollten, falls die Regierung keinen vollwertigen Ausgleich für die Gesamtlandwirtschaft vorsieht. Die Fraktion will ebenso wissen, ob die Ökosteuer nicht ihr Hauptziel einer Umweltentlastung verfehlt, wenn trotz der ökologischen Vorteile des Stroms aus erneuerbaren Energien diese mit der Ökosteuer belastet würden. Schließlich soll die Regierung sagen, was sie veranlaßt hat, erneuerbare Energien mit einer Ökosteuer zu belasten und sie dann auf dem Umweg der Förderung wieder zu entlasten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900202
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