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10/1999
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BERGMANN HÄLT ARMUTS- UND GEWALTBEKÄMPFUNG FÜR WICHTIGE THEMEN

Bonn: (hib) fa- Die Bekämpfung von Armut in der Gesellschaft ist eines der wichtigsten Themen, mit denen sich das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der laufenden Legislaturperiode befassen wird. Dies erklärte Bundesministerin Christine Bergmann am Mittwoch vormittag im Fachausschuß. Als Grundlage dafür soll in nächster Zeit ein Armuts- und Reichtumsbericht erarbeitet und dem Parlament vorgelegt werden. Dieser dürfe allerdings nicht nur eine statistische Auswertung der Verhältnisse in der Bundesrepublik umfassen. Vielmehr sollten aufgrund der Daten konkrete Strategien zur Armutsvermeidung entwickelt werden. Es könne nicht nur darum gehen, "wieviel Geld jeder erhalten müsse, um auszukommen". Vielmehr sei es notwendig, auch das Lebensumfeld der Betroffenen zu verbessern. Die Förderung von Jugendlichen zum Beispiel könne nur erfolgreich sein, wenn ihr soziales Umfeld diese Fördermöglichkeiten biete oder zumindest unterstütze.

Schutz vor Gewalt ist Bergmann zufolge ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit in den nächsten Jahren. Dabei sollten, so die Ministerin, vor allem Konzepte entwickelt werden, um die Jugendkriminalität in Deutschland zu bekämpfen und Kinderrechte zu stärken. Aber auch die Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich müsse mit Nachdruck bekämpft werden. Dabei dürfe man sich nicht nur darauf beschränken, Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, vor der Gewalt in der eigenen Wohnung in ein Frauenhaus zu fliehen. Vielmehr müßte eine rechtliche Verfolgung der Täter besser gewährleistet werden. So sollten künftig "Täter aus ihren Wohnungen" herausgeholt und diese dann der Frau zugesprochen werden können. Außerdem sollten "Annäherungsverbote" gegen die Männer ausgesprochen werden können. Schließlich müsse das Thema stärker in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Denn die Hemmschwelle der Täter würde sich erhöhen, wenn deutlich würde, daß es sich bei der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich nicht um eine private Angelegenheit sondern um eine Straftat handele.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901007
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