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13/1999
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MISSBRAUCH IM BESCHÄFTIGUNGSSEKTOR ENTGEGENWIRKEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) as- Eine Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist notwendig. Dies konstatiert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/290), in dem sie darlegt, Ziel müsse es sein, unter genereller Beibehaltung des Instruments der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu mehr Beschäftigung, insbesondere im Niedriglohnsektor zu kommen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, daß für schutzwürdige Personen auch in Zukunft ausreichender Versicherungsschutz besteht und die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme gewährleistet wird. Dem Mißbrauch, insbesondere der Aufspaltung sozialversicherungspflichtiger in mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, müsse entgegengewirkt werden. Reformen, die lediglich den bestehenden Zustand in modifizierter Form verfestigen, seien aber ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen.

In ihrem Antrag hält die Oppositionsfraktion fest, viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien im Niedriglohnbereich angesiedelt. Eine Lösung des Problems könne deshalb nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfolgen, das die Voraussetzung für mehr Beschäftigung in diesem Bereich schafft. Oft seien die unteren Lohngruppen nicht besetzt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die "Wiedereingliederung von Arbeitslosenhilfebeziehern" in reguläre Beschäftigung auch durch "Erschließung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor", insbesondere im Dienstleistungssektor zu fördern. Die Abgeordneten schlagen dazu eine finanzielle Leistung für Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn vor. Der Bundestag solle deshalb Regierung und Bundesrat auffordern, ein "Kombilohnmodell" als "Brücke" zu regulärer Beschäftigung zu entwickeln, das so konzipiert sein müsse, daß es für alle Beteiligten Anreize biete, Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor zu schaffen. Der gesamte Bereich von Niedriglohnbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung müsse umfassend neu gestaltet werden. Die CDU/CSU erläutert weiter, eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse könne nur dann zu einer zusätzlichen Dynamik im Bereich der Teilzeitarbeit führen, wenn die "Mauer" der 630-DM-(West)/530-DM-(Ost)-Grenze beseitigt und ein fließenderer Übergang von dieser Beschäftigung hin zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen geschaffen werde. Mit Blick auf die Frauen, die einen Großteil der geringfügig Beschäftigten ausmachten, verlangen die Unionsabgeordneten eine "verbindliche Regelung" zur Alterssicherung. Kann-Regelungen, die voraussichtlich nur von einem Bruchteil der Betroffenen in Anspruch genommen würden, schafften keine Abhilfe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901302
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