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15/1999
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KERNENERGIENUTZUNG OHNE ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN BEENDEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) wi- Die Bundesregierung will die Nutzung der Kernenergie in einer Frist beenden, die keine Entschädigungszahlungen zur Folge hat. Dabei werde ein Konsens mit der Elektrizitätswirtschaft angestrebt, heißt es in der Antwort ( 14/270) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/195). Soweit der abnehmende Beitrag der Kernenergie zur Stromversorgung nicht durch starke Einsparungen von Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden kann, müssen aus Sicht der Bundesregierung neue, umweltschonende zentrale Kraftwerke und dezentrale Stromerzeugungsanlagen mit sehr hohen Wirkungsgraden gebaut werden. Die Bundesregierung hält es nach eigenen Angaben für erforderlich, in den Konsensgesprächen zu erörtern, wie die Kernenergienutzung klimaverträglich beendet werden kann. Dabei gehe es um zusätzlich Anstrengungen für effiziente Stromerzeugung und -verteilung, die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, kohlendioxidärmere Brennstoffe bei der Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken sowie um moderne Techniken der gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom. Die vorliegenden Energieprognosen ließen nicht erwarten, daß das Klimaschutzziel der Bundesregierung ohne erhebliche zusätzliche Maßnahmen erreicht werden kann, heißt es in der Antwort. Inwieweit die Entwicklung bis 2005 von der schrittweisen Beendigung der Kernenergienutzung beeinflußt wird, hänge nicht nur von den Laufzeiten der Kernkraftwerke ab. Die Neuausrichtung der Energieversorgungsstruktur biete Chancen, daß erneuerbare Energien verstärkt zum Einsatz kommen und Energie gespart und rationeller eingesetzt wird.

Die Regierung ist der Antwort zufolge nicht der Auffassung, daß motorische Blockheizkraftwerke, Windkonverteranlagen und Photovoltaik-Anlagen heute die Grundlast ersetzen können. Dennoch müßten die technischen und ökonomischen Einsatzmöglichkeiten dieser Energieerzeugungsalternativen vorangetrieben und weitere zukunftsfähige Formen der Energieerzeugung marktfähig gemacht werden. Beabsichtigt sei der Ausstieg aus der Plutoniumwirtschaft, wobei die Entsorgung bestrahlter Brennelemente nach langjähriger Zwischenlagerung auf die direkte Endlagerung beschränkt werden soll. Die Wiederaufarbeitung soll im Konsens mit Frankreich und Großbritannien ohne Schadensersatzzahlungen beendet werden, so die Regierung. Auf der Grundlage der mit dem französischen Wiederaufarbeitungsunternehmen Cogema und der britischen Firma BNFL geschlossenen Verträge seien bis etwa 2008 rund 140 Behälter mit je 28 Glaskokillen zurückzunehmen. Dafür besitze heute nur das Zwischenlager Gorleben eine Einlagerungsgenehmigung. Über weitere Transporte müsse im Zusammenhang mit dem künftigen Entsorgungskonzept entschieden werden. Es gebe Zweifel an der Eignung des Standortes Gorleben, so daß aus Vorsorgegründen weitere Standorte untersucht werden sollten. Zunächst will die Regierung ein Auswahlverfahren sowie wissenschaftlich fundierte Kriterien eines geeigneten Standortes festlegen. Darüber soll ein möglichst breites Einvernehmen hergestellt werden. Sie strebt an, daß die weiteren zu untersuchenden Standorte im Konsens mit den Ländern und Standortgemeinden ausgewählt werden. Ebenso müßte der sichere Betrieb der Kernkraftwerke für die restliche Laufzeit auf höchstem Niveau gewährleistet bleiben. Die Bundesregierung sei bemüht, weiterhin Mittel für anwendungsorientierte Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit "in ausreichender Höhe" bereitszustellen, heißt es abschließend.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901511
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