EINTRITTSRECHT IN DEN MIETVERTRAG ERWEITERN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Die F.D.P. will das Eintrittsrecht in den Mietvertrag erweitern. In einem Gesetzentwurf ( 14/326) zur "Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger)" schlägt sie vor, dieses Recht künftig jeder Person zuzustehen, mit der "der Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat". Erklärtes Ziel ist es, neben Familienangehörgen auch nichteheliche heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie "weitere Formen des verantwortungsvollen Zusammenlebens" gesetzlich zu schützen.
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