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27/1999
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FORDERUNG NACH KULTURELLER AUTONOMIE IST KEINE SEPARATION (ANTWORT)

Bonn: (hib) mr- Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch weisungsunabhängige Einzelentscheidungen und Einzelentscheider im Rahmen der Prüfung des jeweils individuellen Falles. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/367) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Situation eines abgeschobenen kurdischen Asylbewerbers ( 14/289) weiter ausführt, seien dabei alle verfügbaren Erkenntnisse, insbesondere auch der relevante Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. Im Rahmen der derzeitigen EU-Präsidentschaft sei die Bundesregierung bestrebt, "im Zuge der Annäherung der Türkei an die Europäische Union" den Dialog mit der Türkei über die Probleme im Südosten der Landes zu intensivieren. Die Bundesregierung mache dabei deutlich, daß Forderungen nach kultureller Eigenständigkeit nicht als Separation zu verstehen seien.

Zu dem konkreten Fall des im Juli 1998 mit seiner Familie abgeschobenen kurdischen Asylbewerbers erklärt die Bundesregierung, es bestehe aufgrund der gegenwärtigen Sachlage aus ihrer Sicht keine Veranlassung, eine Wiedereinreise der Familie zu gestatten. Sie sei allerdings bestrebt, den Prozeß gegen den Kurden vor dem Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir zu beobachten. Laut Antwort ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kurde in seiner Haft in der Türkei gefoltert wurde und seit Anfang November 1998 in Einzelhaft im Militärgefängnis in Izmir einsitzt. Der Bundesregierung lägen allerdings keine Anhaltspunkte vor, die auf rechtswidrige oder inhumane Haftbedingungen im Militärgefängnis in Izmir schließen ließen. Die Möglichkeit zur konsularischen Betreuung bestehe aufgrund der türkischen Staatsangehörigkeit des Kurden nicht. Das deutsche Generalkonsulat in Izmir stehe jedoch in regelmäßigem Kontakt mit dessen Anwalt. Dieser rechne damit, daß sein Mandant nach der Berufungsverhandlung vor dem Militärgericht in Izmir in eine Gruppenzelle eines nichtmilitärischen Gefängnisses verlegt werde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902705
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