GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAU UND MANN FORTENTWICKELN
Bonn: (hib) pt- Für eine Fortentwicklung der Gleichberechtigung von Frau und Mann hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am Mittwoch vormittag einstimmig, eine entsprechende Petition der Bundesregierung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der zugrundeliegenden Eingabe beanstandete eine Petentin die "weiterhin bestehende Benachteiligung" von Frauen in verschiedenen Lebensbereichen. So machte sie geltend, daß eine Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt bisher nicht erfolgt sei. In den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen bestehe nach wie vor eine zu niedrige Lohneinstufung und die Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung seien noch nicht ausreichend. Daneben kritisierte sie das Verfahren der Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehe eine Wahl durch Wahlmänner vor. Dies entspreche nicht dem Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau und sei verfassungswidrig. Das Wahlrecht müsse jedem Mitglied des Bundestages zustehen.
Nach übereinstimmender Meinung der Ausschußmitglieder ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in den letzten Jahrzehnten vorangeschritten. Trotzdem müsse sie weiter fortentwickelt werden. Deshalb hielt es der Ausschuß gerade zu Beginn der 14. Legislaturperiode für angezeigt, diese Eingabe an die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu überweisen, da sie als Anregung für gesetzgeberische Initiativen geeignet sein könnte. Der von der Petentin gewünschten Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes konnte der Ausschuß sich jedoch nicht anschließen, da ein entsprechender Gesetzentwurf in der 13. Legislaturperiode abgelehnt worden war.
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