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41/1999
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REGIERUNGSKAMPAGNE SOLL VOM VERFASSUNGSGERICHT ÜBERPRÜFT WERDEN

Bonn: (hib) hh- Wegen der Anzeigenaktion der Bundesregierung zur "doppelten Staatsbürgerschaft" wird die Opposition das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies erklärten Sprecher von CDU/CSU und F.D.P. am Donnerstag morgen im Haushaltsausschuß. In der Anzeigenkampagne stellten sich nach Aussage der Regierung der Sänger Marius Müller-Westernhagen, der Tennisprofi Boris Becker und der Showmaster Thomas Gottschalk hinter das Konzept der Bundesregierung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Die drei hätten keine Vergütung erhalten. Auch das Fotostudio habe umsonst gearbeitet. Die in fünf überregionalen Tageszeitungen und in Wochenzeitungen erschienenen Anzeigen hätten insgesamt 678.000 DM gekostet, so die Regierung.

Nach Meinung der Opposition hat in der Kampagne nicht die Information im Vordergrund gestanden; schließlich liege dem Parlament bis heute noch kein Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit vor. Bei dieser Anzeigenkampagne sei es vielmehr um Sympathiewerbung für die Regierung vor der Hessen-Wahl gegangen. Dies überschreite aber die Aufgabe des Bundespresseamtes, es sei eine Verschwendung von Steuergeldern und verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Die F.D.P.-Fraktion merkte an, daß es "merkwürdig" sei, daß Gottschalk und Becker kurz der Kampagne zu Expo-Botschaftern ernannt worden seien.

Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, daß sie weder haushaltsrechtliche noch verfassungsrechtliche Probleme sähen. Die Vorgängerregierung habe auch so gehandelt, sagten ihre Sprecher. Die Regierung erklärte weiter, daß durch die Kampagne auch mehr als 25.000 Informationsbroschüren von Bürgerinnen und Bürgern angefordert worden seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904101
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