DIE LIEFERUNG "UNSICHERER" NUKLEARPRODUKTE IST NICHT SANKTIONSFREI (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Vorsätzliche Handlungen im Rahmen des Abkommens über "nukleare Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland für Kernanlagen in der Russischen Föderation" rechtfertigen keine Freistellung von Schadensersatzverpflichtungen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/452) auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/345) über den "Umfang der Haftung für deutsche Lieferanten von Atomtechnik in die Russische Föderation" mit. Die deutsche Vertragspartei sei bestrebt, in Übereinstimmung mit den Zwecken des Abkommens auf Qualität und Sicherheit der Lieferung hinzuwirken. Nach Kenntnis der Bundesregierung liefern derzeit verschiedene deutsche Unternehmen Atomtechnik in die Russische Föderation. Angaben zu deren Identität könnten jedoch ohne Zustimmung der Unternehmen nicht gemacht werden.
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