HOMOSEXUALITÄT ALS OPFERMERKMAL IN STATISTIKEN NICHT ERFASST (ANTWORTEN)
Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, statistische Informationen über Gewalt gegen Schwule und Lesben zu geben. Wie sie in ihren Antworten ( 14/630, 14/631) auf Kleine Anfragen der PDS ( 14/491, 14/490) mitteilt, werde in der vom Bundeskriminalamt jährlich herausgegebenen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Homosexualität als Opfermerkmal nicht erfaßt. Aussagekräftige Angaben wären insoweit laut Regierung nur dann möglich, wenn das Opfer im Zusammenhang mit der polizeilichen Erfassung von Straftätern Angaben über seine sexuelle Orientierung machte. Im Hinblick darauf, daß derartige Angaben wegen der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nur auf freiwilliger Basis erfolgen könnten und die statistischen Werte vor diesem Hintergrund nur beschränkt aussagekräftig wären, enthalte die PKS hierzu keine Angaben.
Da auch Verbrechen und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch und weiteren einschlägigen Bestimmungen keine spezifisch auf homosexueller Männer und Frauen bezogenen Tatbestände enthielten, seien zudem auch Angaben über Verurteilungen wegen Gewalttaten gegen Schwule oder Lesben nicht möglich. Da sich in vielen Fällen ein gegen diese Personengruppen gerichtetes Tatmotiv und die sexuelle Orientierung des Opfers nicht ohne weiteres im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen oder im Strafverfahren offenbare, müßten die erforderlichen Informationen bei den Beteiligten erhoben werden. Solche Befragungen könnten als diskriminierend empfunden werden. Wie die Regierung außerdem mitteilt, soll es im Rahmen der Neugestaltung der PKS nach den Beratungen der zuständigen Bund/Länder-Fachgremien zukünftig eine Erfassung für "besonders gefährdete Personengruppen" geben. Die nähere Ausgestaltung dieses Opfermerkmals sei derzeit nicht abschließend geklärt.
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