DATEN ZUR PRODUKTION VON MINEN LIEGEN REGIERUNG NICHT VOR (ANTWORT)
Bonn: (hib) aw- Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, wie hoch die Produktion von Minen durch in Deutschland ansässige oder tätige Firmen ist, die nicht vom 1997 im kanadischen Ottawa unterzeichneten Anti-Personen-Minen-Verbotsvertrag betroffen sind. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/667) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/493) mit. Die Fraktion hatte in diesem Zusammenhang von Minen der sogenannten zweiten und dritten Generation gesprochen, die Aussagen der Rüstungsindustrie zufolge effektiver seien, da mit einem geringeren Aufwand an Munition, Waffen und Personal ein Vielfaches an Zerstörungsleistung erreicht werden könne. Nach Angaben der Regierung haben in Deutschland ansässige oder tätige Firmen seit 1995 insgesamt zehn Exportgenehmigungen für Minen, die nicht vom Ottawa-Abkommen betroffen sind, erteilt bekommen. Der Gesamtwert aller Genehmigungen habe dabei bei 26,4 Millionen DM gelegen. Die tatsächlichen Ausfuhrwerte lägen erfahrungsgemäß in aller Regel aber erheblich unter den Werten der Genehmigung. Empfänger seien ausschließlich Mitgliedsstaaten der NATO oder gleichgestellte Länder gewesen.
Weiteren Angaben zufolge verfügt die Bundeswehr nur noch über Panzerabwehrminen, welche vom Verbotstatbestand des Ottawa-Übereinkommens nicht erfaßt seien. Wie alle Waffensysteme unterlägen diese Exportrestriktionen durch das Kriegswaffenkontrollgesetz, das den Export von Waffen nur an zuverlässige Partnerstaaten gestatte. Eine Änderung dieser Praxis sei nicht vorgesehen. Kernaufgabe der bundesdeutschen Streitkräfte, so die Regierung weiter, bleibe die Landes- und Bündnisverteidigung. Gerade in einer Zeit sinkender Truppenstärken benötige die Bundeswehr technische Hilfsmittel, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Dazu gehörten Panzerabwehrwaffen.
Ein Verzicht auf die Möglichkeit zum zeitlich begrenzten Einsatz von Sperren mit diesen Waffen würde zugleich die Gefährdung der eigenen Truppen auf nicht verantwortbare Weise erhöhen. Moderne Panzerabwehrwaffen der Bundeswehr verfügten im übrigen sämtlich über einen Wirkzeitbegrenzungs- oder Selbstzerstörungsmechanismus. Dies bedeute, daß sich nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (maximal 40 Tage) diese Minen selbst zerstörten oder gefahrlos geräumt werden könnten. Eine Gefährdung der Zivilbevölkerung, insbesondere nach Abschluß der bewaffneten Auseinandersetzung, könne somit ausgeschlossen werden, so die Regierung.
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