WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNG VON KOMMUNEN BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 14/688). Die Fraktion verweist auf ein Vorhaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung, durch eine Reform der Gemeindeordnung Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern. Bei der Energie- und der Wasserversorgung sowie beim öffentlichen Personennahverkehr und dem Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen sollen den Angaben der Abgeordneten zufolge Kommunen sogar ausdrücklich von einer Vorschrift ausgenommen werden, daß bei besserer und wirtschaftlicherer Erfüllung des öffentlichen Zwecks andere als kommunale Unternehmen zum Zuge kommen. Laut CDU/CSU sieht die nordrhein-westfälische Wirtschaft in dieser Reform einen fundamentalen Eingriff in die Wirtschaftsordnung. Zehntausende selbständige Existenzen in den gebäudetechnischen Gewerken, im Garten- und Landschaftsbau sowie bei freiberuflichen Planungsleistungen seien nach Informationen des nordrhein-westfälischen Handwerkstages unmittelbar betroffen.
Die Regierung soll deshalb mitteilen, wie sie grundsätzlich die wirtschaftliche Betätigung von Betrieben und Unternehmen beurteilt, die sich ganz oder überwiegend im öffentlichen Eigentum befinden und den Wettbewerb mit privatwirtschaftlich geführten Unternehmen aufnehmen beurteilt. Von Interesse sind auch Informationen, wie Regelungen, welche das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ausweiten, unter bundes- und europarechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller