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89/1999
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VIER PARLAMENTARISCHE INITIATIVEN ZUM �uml;OLOCAUST-DENKMAL�uml;(ANTRÄGE)

Bonn: (hib) ku- Zu der Errichtung eines Mahnmals für die ermordeten Juden Europas ("Holocaust-Denkmal") in Berlin liegen vier überfraktionelle Anträge vor.

Im ersten Antrag ( 14/941) fordert eine Gruppe von 42 Abgeordneten, die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens nicht zu realisieren. Nach ihrem Antrag soll die Mahnung des Mahnmals das Mordverbot sein ("Morde nicht!"). Diese Mahnung soll in großen hebräischen Lettern, in deutsch und in den anderen Sprachen zu lesen sein, die die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsverbrechen gesprochen haben, heißt es in dem Antrag. Eine noch zu bildende Stiftung unter Beteiligung der Bundesregierung, des Berliner Senates, der Fraktionen des Deutschen Bundestages und Vertretern des Förderkreises sowie der Erinnerungs- und Gedenkstätten soll die Entwürfe für die Gestaltung des Mahnmals prüfen, dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen und die weitere Planung, den Bau und die Betreuung übernehmen. Weiter soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die "authentischen Stätten des Terrors" in ihrer Existenz zu sichern.

In zweiten Antrag ( 14/942) fordert eine überfraktionelle Gruppe von 48 Abgeordneten mit der Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin eines der empfohlenen Konzepte der Realisierungsauswahl des ausgelobten zweiten Wettbewerbsverfahrens auszuführen. Die konkrete Gestaltung des Denkmals soll von der bisherigen Berurteilungskommission in diesem Jahr verbindlich festgelegt werden. Der Baubeginn soll am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am 27. Januar 2000 sein.

Ein weiterer überfraktioneller Antrag ( 14/943) von 50 Abgeordneten fordert ein Denkmal, mit dem "wir die ermordeten Juden" ehren. Das Denkmal soll mahnen, nie wieder die Würde des Menschen anzutasten und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zu gewährleisten. Es soll dazu auffordern, jeder Diktatur zu widerstehen. Es soll aufrufen zu Wachsamkeit gegenüber Verletzungen der Menschenrechte, heißt es in dem Antrag. Dieses Denkmal könnte ergänzt werden von einem Raum der Stille und der Information mit Verweisen auf Orte des Erinnerns in und außerhalb Berlins. Die Antragsteller fordern, auch der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken. Hierfür müsse ein Konzept entwickelt werden. Die Bauarbeiten sollen möglichst bald, spätestens jedoch im Jahr 2001 beginnen.

Im vierten überfraktionelle Antrag ( 14/944) fordern 83 Abgeordneten, das Denkmal auf dem vorgesehenen Gelände in der Mitte Berlins mit einem "Haus der Erinnerung" architektonisch und inhaltlich zu verbinden. Mit den Bauarbeiten soll im Jahr 2000 begonnen werden. Das "Haus der Erinnerung" solle dazu beitragen, eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu bauen. Denkmal und "Haus der Erinnerung" sollen in den unterschiedlichen Funktionen Orte des Lernen, Erinnerns und der geschichtlichen Aufklärung sein. Beide sollen vor allem die junge Generation einladen, sich der Vergangenheit des Landes zu stellen. Denkmal und "Haus der Erinnerung" sollen zur Pflicht zum Widerstand gegen Rassenhaß, Intoleranz und Diktatur mahnen, heißt es in der Antragsbegründung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908902
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