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1999/1999
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ANTRAGSFRIST FÜR OSTDEUTSCHE VERTRIEBENE VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) fi- Die CDU/CSU-Fraktion will die Frist, innerhalb der ostdeutsche Vertriebene eine einmalige Zuwendung in Höhe von 4.000 DM nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz erhalten können, bis 31. Dezember 1999 verlängern. Die Fraktion weist in ihrem Entwurf zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes ( 14/1009) darauf hin, daß das Gesetz bei den Vertriebenen in den neuen Ländern auf große Akzeptanz gestoßen sei. Allerdings sei es bei der Umsetzung vor allem im Blick auf die Voraussetzung, vor der deutschen Vereinigung ununterbrochen in der DDR gelebt zu haben, häufig zu für die Vertriebenen unzumutbaren Entscheidungen gekommen. In der Verwaltungspraxis habe sich gezeigt, daß die bisherige Antragsfrist bis 30. September 1995 in zahlreichen Fällen den Besonderheiten der Materie und dem überwiegend hohen Alter des berechtigten Personenkreises nicht gerecht werden konnte.

Die Unionsfraktion plädiert zudem dafür, im Rahmen einer bestehenden Stiftung einen Härtefonds einzurichten, aus dem Betroffene, die auch nach einer solchen Novellierung von der einmaligen Zuwendung ausgeschlossen bleiben und bei denen eine außergewöhnliche Härte vorliegt, eine Leistung auch ohne Rechtsanspruch erhalten können. Schließlich will die Union klarstellen, daß die Vertriebenen mit der Annahme der einmaligen Zuwendung nicht auf ihre Ansprüche auf Rückgabe des von ihnen zurückgelassenen Vermögens verzichten. Durch eine solche Novellierung würde der Kreis der Anspruchsberechtigten um bis zu 30.000 erweitert, die ihren Anspruch entweder durch Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens oder durch erstmaligen Antrag bis zum Jahresende verfolgen können, so die Fraktion. Dadurch sei eine Mehrbelastung des Entschädigungsfonds in Höhe von rund 120 Millionen DM zu erwarten. Diesen Mehrbelastungen stünden höhere und dem Entschädigungsfonds kontinuierlich zufließende Rückzahlungen aus dem Lastenausgleich entgegen. Für die Härtefälle sollten 100 Millionen DM in eine Stiftung eingestellt werden, heißt es in dem Entwurf.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909903
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