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114/1999
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REGIERUNG: KEINE MEHRAUSGABEN BEI SOZIALHILFETRÄGERN (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) as- Die geplante Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze ( 14/873) wird keine Mehrausgaben bei den Sozialhilfeträgern verursachen. Die Leistungsverbesserungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für ältere Arbeitnehmer und für die von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer, dürften eher zu einer Entlastung der Sozialhilfeträger führen, erläutert die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung ( 14/1066), in der sie die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf kommentiert. In ihrer am 5. Mai vorgelegten Novelle des SGB III hatte die Bundesregierung dargelegt, Ziel sei es, das arbeitsförderungsrechtliche Instrumentarium effizienter auszugestalten. Dabei solle vor allem die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker als bisher auf Zielgruppen des Arbeitsmarktes und die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet sein. Darüber hinaus würden bürokratische Hindernisse abgebaut, was zu einer spürbaren Arbeitsentlastung der Arbeitsämter führen werde, vor allem aber auch zu einem weniger bürokratischen und damit besseren Service der Arbeitsämter. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob und in welcher Höhe das geplante Gesetz zu Mehrausgaben bei den Sozialhilfeträgern führen könne.

In ihrer Gegenäußerung legt die Regierung weiter dar, die Änderungen der Leistungsbemessung für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende führe nicht zu Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger, da sich durch die gesetzliche Regelung geringfügige Änderungen der Bemessungsgrundlage ergäben. Auch die Änderungen der Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer, die zuletzt im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beschäftigt waren, dürften nicht zu nennenswerten Zusatzkosten führen, da die Leistungen künftig auf der Grundlage des Arbeitsentgelts der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung vor dem Beginn des freiwilligen Jahres bemessen werde. Für den von der Länderkammer gemachten Vorschlag, Spätaussiedler und -aussiedlerinnen zu ermöglichen, anstelle von sechsmonatigen Kursen zehnmonatige Sprachkurse zu besuchen, hat die Regierung "Verständnis". Durch eine Verlängerung der Eingliederungshilfe und der Sprachförderung werde die Integration der Spätaussiedler in die Bundesrepublik verbessert. Es sei auch Ziel der Bundesregierung, die Integration von Spätaussiedlern (und Ausländern), die dauerhaft in der Bundesrepublik leben werden, "nachhaltig zu fördern". Konkrete Entscheidungen könnten allerdings erst getroffen werden, wenn eine Gesamtkonzeption zur Aussiedlerpolitik entwickelt worden ist.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911406
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