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130/1999
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BISHER 10.500 PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN ZUGELASSEN

Bonn: (hib) ge- Seitdem das Psychotherapeutengesetz (PST) in Kraft getreten ist (zum 1. Januar 1999) haben 10.500 psychologische Psychotherapeuten die Zulassung durch die Zulassungsausschüsse bekommen. 5.800 Anträge wurden abgelehnt. Diese Zahlen nannte der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Mittwoch vormittag in einem Expertengespräch zur Umsetzung des PST im Gesundheitsausschuß. Damit, so der KBV-Vertreter, läge man durchaus im Rahmen der prognostizierten Zulassungen. Bei der Zulassung müsse unterschieden werden zwischen der bedarfsunabhängigen und der bedarfsabhängigen. Damit bedarfsunabhängig zugelassen werden könne, müsse ein Minimum dessen, was zur Besitzstandswahrung der Ärzte nötig ist, berücksichtigt werden. Auch gelte es, die Qualität der Therapeuten sicherzustellen. Da das Gesetz nicht deutlich genug gewesen sei, habe sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung bemüht, die "unbestimmten Rechtsbegriffe" mit Leben zu füllen. Wolle ein psychologischer Psychotherapeut zugelassen werden, müsse er nachweisen, daß er in den vergangenen drei Jahren mindestens 40 Arbeitsstunden pro Jahr, das heißt sechs Stunden pro Woche psychotherapeutisch tätig gewesen ist. Dies sei keine "übermäßige" Forderung. Die Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sah der KBV-Vertreter nicht. Probleme gebe es allerdings in Ostdeutschland, da dort nur eine unzureichende Zahl von Therapeuten zur Verfügung stehe. Den Beruf des psychologischen Psychotherapeuten habe es dort nämlich in der Vergangenheit nicht gegeben. Der Vertreter des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen (AOK-BV) schloß sich seinem Vorredner an. Das Gesetz habe zum Ziele gehabt, die Qualität der Versorgung zu sichern und den Rechtsstatus der psychologischen Psychotherapeuten zu klären.

Der Vertreter des Landesministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in Nordrhein-Westfalen verwies auf die Probleme bei der Antragsbearbeitung. Allein in NRW habe man über 3.000 Anträge auf Zulassung, so daß es sehr optimistisch sei, zu erwarten, daß bis Ende Juli alle Anträge bearbeitet sein werden. Ein Problem sah der NRW-Vertreter in der Festlegung auf 250 Stunden, die der Antragsteller innerhalb von drei Jahren therapeutisch tätig gewesen sein muß. Die Zulassungsausschüsse seien mehrheitlich für diese 250-Stunden-Lösung. Dadurch ergebe sich aber auch eine hohe Ablehnungsquote. Ein Problem sei in diesem Zusammenhang auch, daß bei einem allgemeinen Einspruch gegen die Zulassung diese zunächst nicht gewährt wird und der Therapeut in der Zwischenzeit auch nicht therapeutisch tätig sein dürfe. Von den Kassen formal begründete, flächendeckende Einsprüche gegen die Zulassungen könnten dadurch zu einem Versorungsengpaß für die Patienten führen. Der aus Bremen geladene Einzelsachverständige Hans-Joachim Schwarz erklärte, das sogenannte "Zeitfenster" (250 Stunden in drei Jahren) sei keine Frage der Qualität, sondern es sei über die Fachkunde hinaus in das Gesetz aufgenommen worden. Absicht sei es gewesen, die psychologischen Psychotherapeuten aus der kassenärztlichen Zulassung fernzuhalten. Es sei deshalb notwendig, das Gesetz zu überarbeiten und klarer zu fassen. Qualifizierte Leute, die

nicht innerhalb der vergangenen drei Jahre therapeutisch tätig gewesen sind, hätten sonst keine

Chance, eine Zulassung zu bekommen. Auch bewertet hier der Bremer Experte die Ablehnungsquote von 44 Prozent als sehr hoch. Dies werde zu einem Engpaß in der Versorgung der Patienten führen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913004
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