GEDENKSTÄTTE VORNEHMLICH SACHE DER LÄNDER - BUND HILFT (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/KER-in) Die Pflege der Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur sowie das Gedenken an deren Opfer wird in der demokratischen Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland vor allem von "bürgerschaftlichem Engagement” getragen. Die Förderung der Erinnerung des Gedenkens und von Gedenkstätten ist zunächst eine Aufgabe der Gesellschaft, der Kommunen und der Länder. Dies führt die Regierung in ihrer Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes und dem Bericht der Regierung über die Beteiligung des Bundes an den Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland aus, die sie in Form einer Unterrichtung ( 14/1569) vorlegt hat. Sie erklärt darin weiter, der Bund könne jedoch Gedenkstätten und Projekte fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Sitzland sich "angemessen” beteiligt. Bei der Förderung von Gedenkstätten sei wichtig, dass diese sich an einem Ort von herausragender historischer Bedeutung befinden, der im öffentlichen Bewusstsein exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex steht. Zudem müssen sie über ein spezifisches unverwechselbares Profil verfügen, das sich auf die Authentizität des Ortes gründet und es müsse ein wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertes Konzept vorliegen. Die Bundesregierung wird sich den Angaben zufolge bei der Entscheidung über Förderanträge von einem Expertengremium beraten lassen und die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten respektieren. Die bisherige Befristung der Gedenkstättenförderung soll laut Unterrichtung aufgehoben werden.
Wie die Regierung weiter darlegt, begrüßt sie in Anknüpfung an die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit” des 13. Deutschen Bundestages die Einbeziehung von Opfern, Zeitzeugen und ihren Organisationen, Wissenschaft und Bürgerinitiativen in die Arbeit der Gedenkstätten. Begrüßt wird ferner die nationale und internationale Vernetzung der Arbeit der Gedenkstätten sowie die Zusammenarbeit dieser mit Schulen und anderen Trägern politischer Bildungsarbeit. Im Übrigen, so die Regierung, sei die Aufhebung der bisherigen Befristung der Förderung sachgerecht. Zunächst solle die bisherige Förderpraxis in den neuen Ländern bis zum Jahr 2003 fortgesetzt werden. Danach würden Instrumente der institutionellen Förderung und der Projektförderung eingesetzt. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, soll die Förderung auch auf die alten Bundesländer ausgedehnt werden. Den Angaben zufolge stehen zur Finanzierung der Maßnahmen, die über die bisherige Bundesförderung hinausgehen im Haushalt 2000 10 Millionen DM bereit. Geplant seien ferner je 15 Millionen für die Jahre 2001 und 2002 sowie 20 Millionen für das Jahr 2003. Vorbehaltlich der Beratungen mit Sachverständigen und den Ländern hält die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge die Aufnahme folgender Einrichtungen in die Bundesförderung ab dem Jahr 2000 für "sachgerecht”: KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau und Neuengamme; Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden; Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein; Gedenkstätte Brandenburg-Görden und Gedenkstätte Mittelbau-Dora.
Der Unterrichtung beigefügt sind die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur” im Prozess der Deutschen Einheit” sowie der Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland. Informiert wird darin über die bisherige Förderung von Gedenkstätten und Denkmälern.
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