ÄNDERUNGEN BEIM MIETZUSCHUSS ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-vb) Nach der Höhe des Mietzuschusses für Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorge-Empfänger erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/1796). Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes im Entwurf eines Haushaltssanierungsgesetzes sei vorgesehen, so die Fraktion, die Höhe des Mietzuschusses nach den gleichen Regeln zu bemessen wie das Wohngeld für Tabellenwohngeld-Empfänger, wobei sich keine rechtlichen Nachteile für die Empfänger ergeben sollten. Gleichzeitig werde mitgeteilt, dass der Mietzuschuss künftig nicht mehr so dynamisch und automatisch mit der Entwicklung der Wohnkosten mitwachsen werde. Aufgrund dessen wird die Regierung gefragt, ob es stimmt, dass den Empfängern von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge weder rechtliche noch finanzielle Nachteile entstehen und ob vorgesehen ist, dass anerkannte Aufwendungen für die Unterkunft, die künftig über die Tabellenwerte des Mietzuschusses hinausgehen, durch eine Erhöhung der regelmäßigen Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeglichen werden. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob Länder und Kommunen neben der Übernahme des gesamten Mietzuschusses mit zusätzlichen höheren Sozialhilfeausgaben zu rechnen haben, um damit die Differenz von Mietzuschuss und anerkannten Unterkunftskosten auszugleichen.
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