VERFASSUNGSKONFORMITÄT VON ENTSENDEGESETZ DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Nach der Verfassungskonformität des Arbeitnehmerentsendegesetzes erkundigt sich die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage ( 14/1885). Die Liberalen legen dar, einschlägige Gutachten rügten die Verfassungswidrigkeit einzelner Normen des Gesetzes. Die Kritik konzentriere sich auf den neuen Paragraphen 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz, wonach ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, als selbstschuldnerischer Bürge in Anspruch genommen werden könne, wenn der Nachunternehmer der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts und zur Abführung der Urlaubsbeiträge nicht nachkomme.
Von der Regierung wollen die Abgeordneten nun wissen, ob ihr Rechtsgutachten bekannt sind, die die Verfassungskonformität des Gesetzes in Frage stellen. Gesagt werden soll auch, ob das Arbeitnehmerentsendegesetz zunehmend als "Konkursabsicherungsnorm” missbraucht wird mit der Folge, dass das Konkursrisiko von Nachunternehmern nicht mehr von der Bundesanstalt für Arbeit, sondern vom gewerblichen Bauauftraggeber getragen werden müsse. Die Regierung soll zudem darlegen, ob und inwieweit der für die allgemeinverbindliche Erklärung des Mindestlohns im Baubereich notwendige Organisationsgrad in den neuen Ländern auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erfüllt ist und in welchem Umfang sie bislang Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz festgestellt hat.
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