ROLLE DER BVVG BEI WALDVERKÄUFEN KLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-nl) Nach der Rolle der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei Waldverkäufen im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg” in Sachsen-Anhalt erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2117).
Ende 1998 habe die BVVG in Questenberg und Dietersdorf im Langkreis Sangerhausen rund 960 Hektar Wald an Privatpersonen verkauft, von denen zum Zeitpunkt des Verkaufs etwa 650 Hektar im Naturschutzgebiet "Gipskarstlandschaft Questenberg” lagen.
Das Naturschutzgebiet soll nach dem Willen der Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Biosphärenreservat "Karstlandschaft des Südharzes” werden. Etwa 330 Hektar der im Naturschutzgebiet privatisierten Waldflächen könnten die Kernzone eines Biosphärenreservats bilden, so die Fraktion.
Die Privatisierung durch die BVVG stehe damit insofern im Widerspruch, als es das Ziel der Landesregierung sei, solche Kernzonen nach Möglichkeit nur auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand auszuweisen.
Beim Käufer handele es sich um den stellvertretenden Leiter der Forstabteilung des Landwirtschaftsministeriums, der zum Zeitpunkt des Kaufgeschäfts "zweifellos beträchtliche Insiderkenntnisse” über die Landesplanungen gehabt habe.
Die Fraktion erkundigt sich nach den rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen, denen die BVVG beim Verkauf der Flächen unterlag. Sie will wissen, ob diese Bestimmungen vollständig einhalten worden sind, ob die BVVG die Berechtigung des Kaufbewerbers geprüft hat, ob ihr ein Einspruch des Landes zur Verkaufsentscheidung zugegangen ist und ob ein Vorkaufsrecht des Landes bei den Verhandlungen eine Rolle spielte.
Die PDS fragt nach den Beziehungen zwischen der BVVG und dem zur Käufergemeinschaft gehörenden stellvertretenden Leiter der Forstabteilung und danach, ob das Ausscheiden des BVVG-Geschäftsführers aus der BVVG Ende Juli 1999 im Zusammenhang mit der öffentlichen Kritik am Waldkauf steht.
Schließlich will die Fraktion wissen, was die Bundesregierung unternimmt, um einen Verkaufsstopp von in Naturschutzgebieten gelegenen Flächen an private Erwerber gesetzlich zu verankern.
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