EFFIZIENZ VON BESCHÄFTIGUNGSMASSNAHMEN DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Mit der Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen setzt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/2277) auseinander. So soll die Bundesregierung darlegen, welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen es nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gibt und welche davon als Sonderprogramme der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt werden.
Die Abgeordneten fragen zudem nach Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen von Sonderprogrammen der Bundesländer und der Kommunen durchgeführt werden und wollen wissen, in welcher Höhe diese von der Bundesregierung ko-finanziert und gefördert werden und wie hoch jeweils der Anteil der Bundesländer daran ist.
Informiert werden soll auch darüber, wie sich nach den jeweiligen Bundsländern die Effektivität der dortigen Programme im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG nach den Kriterien Zielgruppenorientierung, Übergangsquote in regulärer Arbeit, jährliche Kosten pro Arbeitsplatz, Verweildauer und Abbruchquoten differenziert.
Dieselben Informationen verlangen die Abgeordneten über die Effektivität der im Rahmen der nach dem SGB III durchgeführten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Zudem soll die Bundesregierung sagen, ob sie bereits weiß, wie sich seit der letzten Novellierung des SGB III der Anteil der Langzeitarbeitslosen und der Arbeitslosen, die länger als sechs Monate bis zur Dauer von einem Jahr arbeitslos waren, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verändert hat.
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