RECHT DER UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE REGELN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MAR-re) Einen Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages ( 14/2363) hat die F.D.P. vorgelegt. Ihrer Ansicht nach ist ein Bedarf für ein solches Gesetz angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und der Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung und in der wissenschaftlichen Literatur zum Recht der Untersuchungsausschüsse nicht zu bestreiten. Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages erfüllten ihre Aufgaben bisher auf der Grundlage des Artikels 44 des Grundgesetzes mit dessen Verweis auf die Strafprozessordnung, ergänzt durch die Regeln der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft (sogenannte IPA-Regeln) als besonderes Geschäftsordnungsrecht. Bei dieser Ausgangslage träten in der Praxis vielfach Rechtsunsicherheiten auf.
Nach Darlegung der Liberalen verknüpft das empfohlene Untersuchungsausschussgesetz die beiden Grundlinien, dass Untersuchungsausschüsse einerseits der politischen Auseinandersetzung und andererseits der Wahrheitsfindung dienen sollen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein angemessener Ausgleich der Zielsetzungen und Interessenlagen, die sich in Untersuchungsausschüssen auswirken, erreicht. Indem die unverzichtbaren Verfahrensschritte beschrieben, komplizierte Verfahrensregelungen vermieden und die Rechtsposition der parlamentarischen Minderheiten und der Auskunftspersonen klargestellt würden, stelle er eine zeitgemäße Antwort auf die bisherigen kritischen Fragen an Untersuchungsverfahren dar und vermeide gleichzeitig, künftige Verfahren durch zu engmaschige und zu komplizierte Regelungen der Gefahr der Erfolglosigkeit auszusetzen.
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