ÜBERPRÜFUNG VON VERWALTUNGSVERFAHREN (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Im Zuge einer von der PDS angesprochenen Verwaltungsmodernisierung wird die Regierung auch ihre Verpflichtungen im Grundgesetz überprüfen, hergebrachte Verwaltungsverfahren in Abstimmung mit den Ländern auf ihre Notwendigkeit und Effizienz zu überprüfen.
Hierzu gehöre auch das seit 1954 entsprechend einer Bund-Länder-Vereinbarung praktizierte bürokratische Verfahren. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2466) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2398) mit, in der die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung einen Handlungsbedarf zur notwendigen Erneuerung des öffentlichen Dienstes sieht und welche landsmannschaftliche Zusammensetzung, aufgeschlüsselt nach Hierarchie-Ebenen und Geschlecht, das Personal der obersten Bundesbehörden habe.
Hierzu erklärte die Bundesregierung, landsmannschaftliche Angaben der Beschäftigten gehörten nicht zu den Erhebungsmerkmalen der Finanz- und Personalstatistik und lägen der Bundesregierung demzufolge nicht vor.
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