DIE RECHTE DER KURDISCHEN MINDERHEIT WAHREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) Wie viele kurdische Migrantinnen und Migranten derzeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, will die PDS - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - durch eine Kleine Anfrage ( 14/2580) in Erfahrung bringen. Hintergrund der Anfrage ist die wiederholte Aufforderung des Europaparlaments an die Mitgliedstaaten der EU, die Rechte der kurdischen Minderheit in Europa zu wahren und zu schützen.
So sei in einer eigenen Entschließung von Juni 1992 festgehalten, zu den Rechten des kurdischen Volkes gehöre auch, den kurdischen Migrantinnen und Migranten in der Gemeinschaft ihre kulturellen Rechte zu gewähren, ihre Sprache zu fördern, Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache zu ermöglichen und die Hindernisse zu beseitigen, die es kurdischen Eltern unmöglich mache, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.
Eine Bedingung dafür sei allerdings die statistische Erfassung, wie viele Personen kurdischer Abstammung in einem EU-Mitgliedstaat wie der Bundesrepublik Deutschland leben.
Die PDS erläutert, verschiedenen Schätzungen zufolge sollen etwa 500.000 Menschen kurdischer Abstammung in der Bundesrepublik leben, etwa ein Drittel davon soll die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Fraktion will nun erfahren, was die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Entschließung unternommen hat und welche Schritte sie in nächster Zeit unternehmen wird. Erläutern soll die Regierung auch, ob hier lebende Personen kurdischer Abstammung einen Anspruch auf Nennung ihrer kurdischen Herkunft in amtlichen Dokumenten wie Aufenthaltsbescheinigung, Ausweisen und Meldebescheinigungen haben und ob kurdische Familien das Recht haben, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.
Die Regierung soll sagen, ob sie die Auffassung teilt, dass eine Anerkennung und Förderung der Rechte der in Deutschland lebenden kurdischen Migrantinnen und Migranten eine "Vorbildfunktion" für die Staaten des mittleren Ostens, insbesondere für die Türkei, haben kann.
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