PDS: GEWALT IST KEINE GEEIGNETE ERZIEHUNGSMASSNAHME (ANTRAG)
Berlin: (hib/MAR-fa) Körperliche, seelische und emotionale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind keine geeigneten Erziehungsmaßnahmen.
Dies betont die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/2720), der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung als ein vordringliches gesellschaftliches Ziel hervorhebt.
Gewalt verletze das Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Würde von Kindern und Jugendlichen und gefährde nicht nur die Betroffenen in ihrer Persönlichkeit und Integrität, sondern längerfristig auch die Gesellschaft.
Wie die PDS weiter festhält, haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Sie fordert deshalb "vielfältige flankierende Maßnahmen".
So müssten Rechte für Kinder und Jugendliche im Grundgesetz (GG) verankert werden, um ihre Stellung als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeit zu stärken.
Hierzu will die PDS Artikel 6 GG (Ehe, Familie, nichteheliche Kinder) unter anderem um das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit erweitert wissen.
Daneben fordert sie, Kindern mit vollendetem zwölften Lebensjahr ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuräumen sowie durch eine Änderung des Mietrechts Jugendlichen ab 16 eine Wohnungsanmietung zu ermöglichen.
Weiter hält die Fraktion eine verstärkte Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte ebenso für erforderlich wie ein einheitliches, kostenloses sozialpädagogisches Notruf- und Beratungssystem.
Vordringlich zu treffen seien gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt, so die PDS.
Auch müsse die therapeutische und heilpädagogische Betreuung von kindlichen und jugendlichen Gewaltopfern sicher gestellt werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Finanzierungskonzept für die wirkungsvolle Umsetzung der geforderten Maßnahmen auszuarbeiten.
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