BEIRAT PLÄDIERT FÜR VORSORGENDEN BODENSCHUTZ (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/SAM-um) Eine Überprüfung bodenschutzbezogener Rechtsbereiche und ihre Abstimmung auf die Vorsorgeansätze der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung empfiehlt der wissenschaftliche Beirat Bodenschutz in seiner Unterrichtung "Wege zum vorsorgenden Bodenschutz" ( 14/2834).
Insgesamt hat der Beirat der Bundesregierung etwa 90 Vorschläge und Empfehlungen unterbreitet, die eine Vereinheitlichung der Bodengrenzwerte und einen vorsorgenden Bodenschutz zum Ziel haben.
Dabei könnte der bodenschutzrechtliche Vorsorgeansatz etwa durch den Schutz von Lebensgemeinschaften in den Böden oder durch die Bewirtschaftungsweise der Böden erweitert werden, so die Wissenschaftler.
Aus Sicht des Beirats sollen auch die Stoffeinträge aus der Luft begrenzt werden. Darüberhinaus sollten praxisnahe Modelle der Erosionsprognose weiterentwickelt und evaluiert werden, um irreversiblen Bodenverlust abzuwenden.
Auch bei der Entsiegelung von Flächen sollten die Anforderungen an die Funktion der Böden berücksichtigt werden.
Weiterhin spricht sich der Beirat dafür aus, ein umfassendes Konzept über die natürlichen Bodenfunktionen und die Artenvielfalt zu erarbeiten, um den Boden als Naturgut zu erhalten.
Dabei könne eine einheitliche Dokumentation zum Naturgut Boden ein erster Schritt sein. Dem Beirat zufolge sollten die Bodengrenzwerte vereinheitlicht werden, um so bei der Verwertung von Abfällen in und auf der Erde schädliche Bodenveränderungen zu verhindern.
In diesem Zusammenhang seien der vorsorgende Bodenschutz und abfallrechtliche Anforderungen aufeinander abzustimmen, indem der Stoffgehalt in den Böden wie auch die zulässige Belastung durch Schadstoffe geregelt werden.
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