STREITSCHLICHTUNG UM ASBESTIMPORTE BEURTEILEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib-VOM-wi) Die Bundesregierung soll das Streitschlichtungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO) zu Asbestimporten in die Europäische Union beurteilen.
Dies verlangt die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/2935). Durch ihr Asbestverbot vom 24. Dezember 1996 habe sich die französische Regierung den bereits zuvor verhängten Verboten der Produktion und des Imports von Asbest in den anderen europäischen Staaten angeschlossen.
Dagegen gebe es eine Klage Kanadas. Kanada als weltweit zweitgrößter Asbest-Exporteur habe die Klage damit begründet, dass nach den WTO-Regeln vor allem das Importverbot von Asbest unzulässig sei.
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Abgeordneten den Ausgang des laufenden Verfahrens einschätzen, die Auswirkungen auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Asbestverbot in Deutschland beurteilen und sagen, welche Konsequenzen sich ergeben, falls die EU als beklagte Partei im Streitschlichtungsverfahren unterliegen sollte.
Die Regierung soll ferner darlegen, ob sie einen Konflikt zwischen dem Grundsatz der WTO einer Nicht-Diskriminierung im internationalen Handel einerseits und den nationalen vorbeugenden Regelungen zum Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz andererseits sieht.
Gefragt wird ferner, wie die Regierung die Fragen zum vorbeugenden Verbraucher- und Gesundheitsschutz nach dem Scheitern der WTO-Runde in Seattle klären will und was nach ihrer Ansicht die Vorteile und die Nachteile des WTO-Streitschlichtungsverfahrens sind.
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