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092/2000
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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

CDU/CSU: PRIVATE BETEILIGUNGSGEWINNE NICHT HÖHER BESTEUERN

Berlin: (hib/VOM-wi) Eine fraktionsübergreifende und mit den Ländern abgestimmte Lösung für die geplante Neuregelung der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Matthias Wissmann (CDU/CSU), am Mittwochvormittag vorgeschlagen.

Anlass war ein von der Unionsfraktion vorgelegter Entschließungsantrag zu einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums, in dem es unter anderem um die Auswirkungen einer Änderung bei der steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Unternehmensbeteiligungen ging.

Die CDU/CSU lehnt die im Koalitionsentwurf des Steuersenkungsgesetzes ( 14/2683) geplante Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze nach Paragraf 17 des Einkommensteuergesetzes von derzeit zehn Prozent auf ein Prozent ab.

Bei der Veräußerung privater Beteiligungen vor allem bei kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften führe dies zu einer Verschärfung der Besteuerung, argumentierte die Union.

Es sei zu befürchten, dass Privatinvestoren, die sich direkt an einem Unternehmen beteiligen (sogenannte "Business Angels") und die bisher die Veräußerungsgewinne von Beteiligungen bis zu zehn Prozent nicht versteuern mussten, sich anderen Kapitalanlagen zuwenden.

"Business Angel" betätigten sich schon in der Konzeptphase von hochtechnologieorientierten Unternehmensgründungen und setzten nicht nur privates Geld ein, sondern stünden den vorrangig technologisch und weniger betriebswirtschaftlich orientierten Existenzgründern auch unternehmerisch mit Rat und Tat zur Seite, so die Fraktion.

Dieses Kapital könne nur sehr begrenzt durch formelles Risikokapital ("Venture Capital") ersetzt werden.

Bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften werde in der Gründungsphase die Beteiligungsgrenze von einem Prozent schnell erreicht.

Damit würden die positiven Ansätze zur Entwicklung eines funktionierenden "Business-Angel"-Marktes wieder zunichte gemacht.

Die Fraktion verwies darauf, dass die Wesentlichkeitsgrenze bereits durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 von 25 Prozent auf 10 Prozent abgesenkt worden sei.

Die Sozialdemokraten ermunterten das Bundeswirtschaftsministerium, Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium und den Ländern zu intensivieren, um hier zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

Die Bereitschaft dazu sei auf allen Seiten vorhanden. Business Angels arbeiteten auch für Landesfördergesellschaften und die Förderbanken des Bundes, so die SPD.

Daneben gebe es aber auch solche, die nur daran interessiert seien, Geschäfte zu machen, kleine Unternehmen aufzukaufen, sie aufzupäppeln, in Fonds einzubringen und dann auszusteigen.

Man sollte sie nach Auffassung der Fraktion daher "steuerlich nicht in Watte packen".

Das Bundeswirtschaftministerium macht in seinem Bericht deutlich, dass künftig die Gewinne steuerlich begünstigt werden sollen, die nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen werden.

Wenn Ausschüttungen höher besteuert würden, sei ein Absenken der Wesentlichkeitsgrenze sachgerecht. Bei der Veräußerung privater Beteiligungen an kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften werde die Grenze von einem Prozent schnell erreicht, so dass es hier zu einer verschärften Besteuerung kommen dürfte.

Dis könne sich auf das Engagement der "Business Angels" auswirken, da in der Gründungs- und Konsolidierungsphase junger Unternehmen nicht ausgeschüttet werde und die Veräußerungsgewinne die Motivation zur Beteiligung darstellten.

Dies werde zwar durch die geplante Absenkung des Einkommensteuertarifs und durch die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Besteuerung abgemildert oder kompensiert.

Gleichwohl sei nicht auszuschließen, dass sich "Business Angels", die Veräußerungsgewinne bisher nicht versteuern mussten, anderen Kapitalanlagen zuwenden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009204
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