INTERNATIONALES INSOLVENZRECHT VORLÄUFIG OHNE CHANCEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) Denkmodelle eines internationalen Insolvenzrechts werden innerhalb der Bundesregierung sehr ernst genommen und eingehend geprüft.
Darauf verweist die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3142) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2937).
Die Umsetzung sei allerdings nur sehr langfristig realistisch. Mittelfristig sei sie ausgeschlossen, da die Einführung eines solchen Verfahrens nur im internationalen Konsens möglich sei.
Inoffizielle Aussagen aus dem Bereich des wahrscheinlich begünstigten Länderkreises eines solchen Insolvenzverfahrens ließen erkennen, so die Regierung, dass es auch dort nicht vorbehaltlos begrüßt würde.
Dieser Länderkreis fürchte vor allem einen Souveränitätseinbruch in wichtigen Regierungsbereichen und verhalte sich hier eher skeptisch.
Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesentwicklungshilfeministerium zufolge stehen die politische Souveränität und damit verbunden die Nichtabsetzbarkeit einer Regierung einem internationalen Insolvenzverfahren "aus einem Guss" entgegen.
In dem Gutachten werde empfohlen, das Augenmerk auf eine schrittweise Veränderung der bestehenden quasi-insolvenzrechtlichen Verfahren zu richten.
Die beim Kölner Gipfel der sieben führenden Industriestaaten (G 7) im Juli 1999 beschlossene Initiative zu Gunsten hochverschuldeter armer Länder ziele auf eine strukturell tragfähige Lösung für die internationale Verschuldung in diesem Bereich ab, heißt es weiter.
Sowohl die multilateralen Finanzierungsinstitutionen als auch die Gläubigerstaaten würden in dieser Initiative den Ausdruck ihrer Verantwortung gegenüber den ärmsten Schuldnerländern sehen.
Eine internationale Insolvenzordnung müsste dagegen so gestaltet werden, dass nachteilige Auswirkungen auf die Rückzahlungsdisziplin der Schuldnerstaaten möglichst vermieden werden.
Die Auswirkungen von "Konkurserklärungen" überschuldeter Staaten könnten stark unterschiedlich sein, betont die Regierung.
Die Kreditwürdigkeit in Schwellenländern könnte deutlich eingeschränkt werden, was die Finanzierung solcher Länder auf den internationalen Kapitalmärkten mittelfristig stark verteuern würde.
Die ärmsten hochverschuldeten Länder hätten im Gegensatz dazu kaum Zugang zu den Kapitalmärkten, so dass eine Konkursänderung keine nachteiligen Folgen hätte. Durch die Kölner Entschuldungsinitiative werde für diese Länder rasche Hilfe geschaffen.
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