REGELUNG ZUR HOMOSEXUELLEN-REHABILITIERUNG WIRD GEPRÜFT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die jetzige Regelung zur rechtlichen Rehabilitierung von Homosexuellen ausreichend ist.
Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3268) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3153) weiter mitteilt, sind die Landesjustizverwaltungen in Deutschland derzeit damit befasst zu ermitteln, wie viele Anträge nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes im Jahre 1998 bei den Staatsanwaltschaften der Länder gestellt worden sind, NS-Unrechtsurteile aufzuheben.
Die Regierung verdeutlicht weiter, die Tatsache, dass die Zahl der jährlichen Verurteilungen von homosexuellen Männern nach einer entsprechenden Änderung des Reichsstrafgesetzbuches (Paragraf 175) im Jahre 1935 in der Folgezeit enorm angestiegen sei und die Verurteilten nach der Strafverbüßung häufig in Konzentrationslager eingeliefert wurden, mache deutlich, dass Homosexuelle mehr und mehr einer Hetzjagd ausgesetzt gewesen seien und als "Volksschädlinge" beseitigt werden sollten.
Auch die Art und Weise, wie die entsprechenden Vorschriften im Reichsstrafgesetzbuch durch die Gerichte angewandt worden seien, stellt nach Auffassung der Bundesregierung "typisches NS-Unrecht" dar.
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