Innenausschuss
REGIERUNG: ROSENHOLZ-AKTEN OHNE STRAFRECHTLICHE RELEVANZ
Berlin: (hib/WOL-in) Die Auswertung der wiederbeschafften Rosenholz-Akten wird keine strafrechtliche Relevanz haben.
Dies erklärte die Regierung am Mittwochvormittag vor dem Innenausschuss. Es werde erst Ende 2001 die Möglichkeit einer vollständigen Sichtung und Bewertung der Akten geben.
Bereits im Oktober 2000 aber werde die Gültigkeit des derzeitig geltenden Dritten Verjährungsgesetzes abgelaufen sein, so dass, mit Ausnahme von Landesverrat, eine strafrechtliche Verfolgung danach erkannter Sachverhalte nicht mehr möglich sein wird.
Eine erneute Verlängerung der Verjährung sei nicht beabsichtigt.
Regierung wie SPD wandten sich deutlich gegen eine in den Medien lancierte Hypothese, wonach mit der Verzögerung des Zugangs zu den Rosenholz-Akten und der im Oktober beginnenden Verjährung hochrangige SPD-Politiker nicht mehr in Verbindung mit MfS-Kontakten gebracht werden könnten.
Vielmehr sei zu betonen, so die SPD, dass es diese neue Regierung geschafft habe, innerhalb von sechs Monaten eine Wiederbeschaffung der Akten zu erreichen, während dies vorher sechs Jahre lang offenbar nicht möglich gewesen sei.
Die Regierung erläuterte, mit der Zulieferung von 400 bis 500.000 Karteikarten bis Ende 2001 würde "weit mehr" als eine Kopie der vorhandenen Daten geliefert.
Mit der von der US-Firma bereitgestellten Digitalisierungssoftware sei es möglich, den gesamten Datenbestand auch in Bezug auf Querverbindungen und das Umfeld der einzeln genannten Daten zu verknüpfen und damit wichtige Erkenntnisse zu gewinnen.
Angesichts der Tatsache, dass täglich Tausend Karteien auf entsprechende Weise erfasst und bearbeitet würden, werde auch deutlich, dass mit dem Ablieferungsdatum Ende 2000 nicht auf eine Verzögerung abgezielt worden sei, sondern es lediglich um den reinen Arbeitsaufwand gehe.
Nachdrücklich betonte die Regierung den Standpunkt der US-Regierung, auf den Geheimschutz zu beharren.
Dies sei am 3. Juli nochmals bestätigt worden. Allerdings habe die US-Regierung in Aussicht gestellt, im begründeten Einzelfall über eine Herabstufung der Geheimhaltung zu verhandeln.
Im Übrigen gelte der Geheimstatus auch US-intern. Obwohl es sich nach bisher vorliegenden Erkenntnissen eindeutig um Stasi-Akten handele, sei es politisch unklug, zum jetzigen Zeitpunkt mit Rechtsgutachten und einer starren Haltung auf der deutschen Rechtsposition den Erfolg der Rückführung in Frage zu stellen.
Die PDS vermutete, die Stasi-Akten seien womöglich über DDR-befreundete Dienste weggeschafft worden
und erst später in den USA gelandet. Auf ihre Frage, ob es nicht vielleicht billiger und schneller möglich gewesen wäre, an originalnahe Aktenbestände zu kommen, erklärte die Regierung, mit den Vertretern der GUS sei nicht verhandelt worden.
Einziger Verhandlungspartner seien die USA gewesen.
Die Bündnisgrünen begrüßten die einvernehmliche Haltung zur Behandlung und zur Zugänglichkeit der Akten und die Entscheidung, die Gauck-Behörde und das Bundesamt für Datenschutz von vornherein zusammen mit dem Bundesverfassungsschutz an der Arbeitsgruppe zur Sichtung und Bewertung der Daten zu beteiligen.
Die Frage der Union, ob dem damaligen Leiter des Kanzleramtes, Bodo Hombach, vorab eine Liste von 100 Top-Agenten übergeben worden sei, verneinte die Regierung.
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