Rechtsausschuss
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZU ÄNDERUNGEN DES PRESSERECHTS
Berlin: (hib/SAM-re) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung sowie zum Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion zur Sicherung der Pressefreiheit ( 14/1602) findet am ittwoch, 20. September, eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt.
Acht Sachverständige werden den Abgeordneten ab 10.00 Uhr im Konferenzraum der Bundespressekonferenz (Schiffbauerdamm 40) Rede und Antwort stehen.
Gegenstand der Anhörung werden die möglichen Folgen einer Ausdehnung des geltenden Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten auf selbst erarbeitetes Material sein.
Darüber hinaus soll auch erörtert werden, wie sich eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, auf Informations- und Kommunikationsdienste auswirken könnte.
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