ZUSATZFÖRDERUNG ZUR EIGENHEIMZULAGE VERLÄNGERN (GESETZENTWüRFE)
Berlin: (hib/VOM-fi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4130) und die CDU/CSU-Fraktion ( 14/4131) haben Gesetzentwürfe mit dem Ziel vorgelegt, die auf Energieeinsparung abzielende Zusatzförderung im Eigenheimzulagengesetz zu verlängern.
Während die Koalitionsfraktionen die Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen sowie von Niedrigenergiehäusern um zwei Jahre bis Ende 2002 verlängern wollen, heißt es im Unionsentwurf, die Verlängerung werde bis zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung, mindestens aber um zwei Jahre beantragt.
Bauherren und Käufer, die das Wohnobjekt selbst nutzen wollen, können neben der Eigenheimzulage eine weitere staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie ein Niedrigenergiehaus bauen oder im Jahr der Fertigstellung kaufen, das die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 beim Jahresheizwärmebedarf um mindestens 25 Prozent unterschreitet, oder wenn sie sich für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen wie Wärmepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen entscheiden.
Im Fall des Niedrigenergiehauses beträgt die jährliche Förderung 400 DM, im Fall der Energiesparanlagen 500 DM.
Beide Zulagen werden wie die Eigenheimzulage selbst höchstens acht Jahre lang gewährt. Diese Zusatzförderung war bereits 1998 um zwei Jahre bis Ende 2000 verlängert worden.
Da mit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung als Nachfolgeregelung zur Wärmeschutzverordnung nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen sei, heißt es im Koalitionsentwurf, sei eine weitere Verlängerung um zwei Jahre sachgerecht, um die Förderung zu verstetigen.
Ebenso argumentiert die CDU/CSU in ihrem Entwurf.
Die Koalitionsinitiative sieht darüber hinaus eine Änderung des Wohngeldgesetzes mit dem Ziel vor, ab 2001 neben Leistungsverbesserungen beim allgemeinen Wohngeld (dem bisherigem Tabellenwohngeld) das Gleichgewicht zwischen allgemeinem Wohngeld und besonderem Mietzuschuss (bisheriges Pauschalwohngeld) wiederherzustellen und das Wohngeld in Ost- und Westdeutschland zu vereinheitlichen.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, zahlreiche Vorschriften des Gesetzes zu vereinfachen, vor allem einen steuerrechtlichen Einkünftebegriff einzuführen, der den Einkommensermittlungsvorschriften des zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht.
Ausdrücklich vorgesehen ist den Angaben zufolge, dass Familien beim besonderen Mietzuschuss gegenüber Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften nicht schlechter gestellt werden dürfen.
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