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248/2000
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

KYOTO-PROTOKOLL REIF FÜR RATIFIZIERUNG MACHEN

Berlin: (hib/SAM-um) Das Kyoto-Protokoll reif für die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention zu machen, hat der Exekutivdirektor des Sekretariats der Klimarahmenkonvention, Michael Zammit Cutajar gegenüber dem Umweltausschuss am Mittwochmittag als oberstes Ziel für Den Haag genannt.

Bei Verhandlungen der 6. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention vom 13 bis 24. November sollen insbesondere die sogenannten Annex-1-Staaten für die Ratifizierung des Protokolls gewonnen werden, deren Anteil am Ausstoß von klimarelevanten Gasen besonders hoch ist.

Das Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention kann erst dann in Kraft treten, wenn es von insgesamt 55 Ländern in nationales Recht umgesetzt worden ist.

Bislang hätten 30 Länder, darunter auch Mexiko als großer Emittent von Kohlendioxid, das Kyoto-Protokoll ratifiziert, so der Exekutivdirektor.

Cutajar machte deutlich, daß von dem Inkrafttreten des Protokolls eine Signalwirkung ausgehe. Er warnte davor, auf einer hundertprozentigen Umsetzung der Klimaschutz-Verpflichtungen im Inland zu beharren.

Dadurch könnte eine Ratifizierung des Protokolls durch Staaten, die besonders viel Kohlendioxid verursachen, gefährdet sein.

Die noch offenen und für die Ratifizierung bedeutenden Fragen seien, wieviel von den nationalen Verpflichtungen zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstosses im Inland eingelöst werden müssten und welcher Anteil im Ausland erbracht werden könne.

Nach Angaben des Exekutivdirektors ist eine Einigung bei drei "flexiblen Instrumenten" zur Senkung der Emissionen besonders schwierig.

Dies betreffe einmal den Handel mit Emissionsrechten sowie die Senkung von Emissionen in Entwicklungsländern durch Ausweitung der Senken oder durch finanzielle Hilfe und Technologietransfer zugunsten schadstoffarmer Technologien.

Der Exekutivdirektor des Sekretariats der Klimarahmenkonvention hielt die Schaffung von Senken zur Minderung von Kohlendioxid für keine Dauerlösung.

Sie sei nur geeignet "Zeit zu kaufen", um langfristig eine Umstellung der Konsummuster und der Produktion zu erreichen.

Schwierigkeiten machte Michael Zammit Cutajar auch bei der Festlegung der Verpflichtungen der Entwicklungsländer aus.

So müssten die Entwicklungsländer bislang keine quantifizierten Verpflichtungen zur Minderung ihrer Emissionen übernehmen.

Gerade aber die USA hofften, dass künftig auch die Entwicklungsländer eine "gewisse qualitative Verpflichtung", wenn auch keine Obergrenze für die Senkung von Emissionen übernehmen.

Von handelsbezogenen Sanktionen bei Nichteinhaltung der nationalen Verpflichtungen habe man bisher noch nicht gesprochen.

Es sei noch offen, ob die Nichteinhaltung der nationalen Verpflichtungen in finanzieller Form oder etwa durch ein Abbau von Privilegien bestraft werden solle.

Als Fernziel nannte Cutajar die Möglichkeit, ein organisatorisches System zu entwickeln, mit dem die Länder bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen überwacht werden. Gegenwärtig sei dies nicht denkbar.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024805
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