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251/2000
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BISLANG KEINE GESUNDHEITSSCHÄDEN DURCH MOBILFUNKSTATIONEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind laut Bundesregierung nach derzeitigem international anerkannten Erkenntnisstand keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit durch elektromagnetische Felder von Mobilfunksendestation nachgewiesen.

In ihrer Antwort ( 14/4202) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/4060) stützt sich die Regierung dabei auf Bewertungen unabhängiger Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation, der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen sowie der deutschen Strahlenschutzkommission.

Auch beim Betrieb für die UMTS-Technologie müssten die jeweils geltenden Grenzwerte eingehalten werden, heißt es weiter.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überprüfe bundesweit in regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Jahren vorhandene elektromagnetische Felder von in Betrieb befindlichen Funkanlagen.

In bisher zwei abgeschlossenen Aktionen habe nachgewiesen werden können, dass an keinem der mehrere tausend Messpunkte im Bundesgebiet die Grenzwerte des Standortverfahrens für Funkanlagen erreicht oder gar überschritten worden sei.

Nach Angaben der Regierung gibt es mit Stand vom Mai 2000 in Deutschland in den C-, D- und E-Mobilfunk-Netzen insgesamt 34.373 Mobilfunkstandorte.

Wie viele Sendeanlagen für die neuen UMTS-Netze errichtet werden müssten, lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, da dies vor allem von der Verbrauchernachfrage abhänge.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025106
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