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263/2000
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

GENERELLE GEBÜHRENFREIHEIT DES HOCHSCHULSTUDIUMS ABGELEHNT

Berlin: (hib/KAB-bf) Einen von der PDS vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Gebührenfreiheit ( 14/3005) haben SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, CDU/CSU und F.D.P.

am Mittwochmorgen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung abgelehnt. Darin hatte die Fraktion die Aufnahme eines neuen Paragrafen in das Hochschulrahmengesetz gefordert, der die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums bundesweit und uneingeschränkt gewährleistet.

Studiengebühren in jeder Form seien sozial ungerecht und sollten aus diesem Grund verbindlich und unbefristet ausgeschlossen werden.

Die sich abzeichnende Entwicklung einer schrittweisen Einführung von Studiengebühren in den Ländern müsse der Bund dringend unterbinden.

In der Sorge um die soziale Gerechtigkeit zeigte sich die SPD-Fraktion solidarisch mit der PDS, unterstützte jedoch den Vorschlag von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), diese Thematik gemeinsam mit den Kultusministern der Länder zu diskutieren.

Auch die CDU/CSU begründete ihre ablehnende Haltung mit einer bereits vorhandenen Vereinbarung der Kultusminister der Länder.

Alles weitere falle nicht mehr in den Kompetenzrahmen des Bundes. Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderung nach einem Zusatzparagrafen im Hochschulrahmengesetz ebenfalls zurück.

Vielmehr gehe es generell darum, den Studenten zu signalisieren, dass ein Erststudium nicht ewig dauern könne.

Die F.D.P. sah in ihrem Vorschlag der "Bildungsschecks" eine Möglichkeit, die Studiendauer zu begrenzen. Für jedes Semester, das die Regelstudienzeit überschreitet, könnten dann Gebühren erhoben werden.

Abschließend erläuterte die Bundesregierung, die Kultusministerkonferenz habe im Mai dieses Jahres die Gebührenfreiheit bis Ende des Erststudiums beschlossen.

Eine Erhebung von Gebühren sei möglich, wenn die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten werde. Jede Novellierung des Hochschulrahmengesetzes würde auf diesen Beschlüssen aufbauen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026306
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