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287/2000
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Finanzausschuss (Anhörung)

SACHVERSTÄNDIGE ÜBER NUTZEN DER ÖKOSTEUER UNEINIG

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Auswirkungen auf die Wirtschaft rechtfertigen nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht die Abschaffung der Ökosteuer.

Dies betonen die Wissenschaftler in ihrer Stellungnahme zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der die Senkung der Mineralölsteuer und die Abschaffung der Stromsteuer ( 14/4097) zum Ziel hat.

Von einer ökologischen Steuerreform in der gewärtigen Ausgestaltung, die hohe Belastungen einzelner Wirtschaftsbereiche durch Sonderregelungen begrenze, seien kaum Effekte auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum, aber positive Beschäftigungseffekte zu erwarten.

Die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung dürfte die Wirtschaft insgesamt stärker entlasten als sie durch die Ökosteuer belastet wird, so das DIW.

Auch Professor Bert Rürup von der Technischen Universität Darmstadt spricht sich gegen eine Abschaffung der Ökosteuer aus.

Wer den Verzicht auf Steuereinnahmen in Höhe von 21,8 Milliarden DM im nächsten Jahr, 27,1 Milliarden DM 2002 und 32,5 Milliarden DM 2003 ohne jede Gegenfinanzierungsalternative fordere, berücksichtige nicht die Konsequenzen für den Beitragssatz in der Rentenversicherung und negiere die dringend erforderliche Konsolidierung des Bundeshaushaltes.

Langfristig positive Beschäftigungseffekte durch die Ökosteuer erwartet auch das Umweltbundesamt.

Der Zuwachs betrage mindestens 100.000 Stellen bis zum Jahr 2005. Die Tatsache, dass die Wirtschaft insgesamt netto stark entlastet werde, sei vor allem auf die erheblichen Steuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe zurückzuführen.

Ablehnend äußert sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die Begründung zum Gesetzentwurf, dass sich die Ökosteuer zu einer Belastung für alle Bürger, für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und den Umweltschutz entwickele, sei nicht nachzuvollziehen, heißt es in der Stellungnahme.

Notwendig sei es, das Steuer- und Abgabensystem schrittweise umzugestalten, die Arbeit zu entlasten und nicht erneuerbare natürliche Ressourcen zu belasten, um damit umweltfreundliches Verhalten und Beschäftigungsförderung zu belohnen.

Dagegen begrüßt der Bund der Steuerzahler die vom Gesetzentwurf angestrebte Abschaffung ausdrücklich. Auf Grund des drastischen Anstiegs der Energiekosten bestehe die Gefahr, dass viele Bürger und Betriebe in finanzielle Bedrängnis bis hin zur Existenzgefährdung gerieten.

Die geplante Anhebung der Kilometerpauschale von 70 auf 80 Pfennig reiche nicht aus, um die gestiegenen Benzinpreise beim Ansatz von Werbungskosten oder Betriebsausgaben angemessen zu berücksichtigen.

Auf jeden Falle müsse auf die weiteren Stufen der Ökosteuer verzichtet werden. Der ADAC ruft dazu auf, das Experiment "Ökosteuer" zu beenden.

Angesichts eines Steueranteils von rund 1,39 DM für einen Liter Superbenzin sei die Belastungsgrenze der Autofahrer erreicht.

Die Verknüpfung mit der Stabilisierung der Rentenbeiträge bezeichnet der ADAC als "schweren Konstruktionsfehler".

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer weist darauf hin, dass die Dieselpreiserhöhungen an die Substanz der kleineren Busbetriebe gingen, weil Konkurrenzsituationen und Ausschreibungsbedingungen keinerlei finanzielle Reservebildung ermöglichten.

Eine Entlastung des Busses von der Mineralölsteuer würde den öffentlichen Personennahverkehr als echte Alternative zum Individualverkehr stärken, so der Verband.

Die Verteuerung des Wohnens durch die Ökosteuer hat der Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in das Zentrum seiner Stellungnahme gestellt.

Bezogen auf einen Vierpersonenhaushalt ergebe sich bereits auf Grund des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eine zusätzliche jährliche Belastung von 300 DM im Vergleich zur Zeit vor der Reform.

Durch die stufenweise Anhebung der Steuersätze bis 2003 werde diese Tendenz weiter verstärkt.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028705
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