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316/2000
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Finanzen/Gesetzentwurf

STEUERLICHEN FREIBETRAG FÜR TRINKGELDER AUF 4200 DM ANHEBEN

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der CDU/CSU soll der Freibetrag im Einkommensteuergesetz für freiwillige Trinkgelder von derzeit 2.400 DM auf 4.200 DM angehoben werden.

Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4938) vorgelegt. Die Fraktion erläutert, die letzte Anpassung dieses Freibetrages liege bereits zehn Jahre zurück.

Eine Anpassung sei deshalb vernünftig. Zudem solle die Motivation für gute Leistungen von Personal in bestimmten Dienstleistungsberufen, die zudem nicht gerade zu den bestentlohnten Arbeitskräften gehörten, nicht durch eine zu rigide Besteuerung geschwächt werden.

Trinkgelder seien nicht nur Anerkennung für besonderen Service und freundlichen Umgang sondern auch unmittelbar sichtbares Maß für die Zufriedenheit der Kunden.

Die Union beziffert die Steuermindereinnahmen infolge ihres Vorstoßes bundesweit auf etwa 130 Millionen DM.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031604
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