Umweltleitlinien für Exportkreditversicherer entwickeln
Berlin: (hib/VOM) Innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) laufen Verhandlungen über die Entwicklung gemeinsamer Vorgehensweisen für staatliche Exportkreditgeber und Exportkreditversicherer in Umweltfragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5010) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4817) mit. Die F.D.P. hatte sich erkundigt, wie die Bundesregierung zur Forderung von Bündnis 90/Die Grünen stehe, feste Umwelt- und Sozialkriterien in den Vergabekatalog von Hermes-Bürgschaften aufzunehmen. Nach Regierungsangaben werden ökologische, soziale und entwicklungspolitische Gesichtspunkte bei Entscheidungen im Verfahren der staatlichen Exportkreditversicherung bereits berücksichtigt. Die acht führenden Industriestaaten (G8) hätten sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Umweltleitlinien zu entwickeln.
Die deutsche staatliche Exportkreditversicherung unterliegt laut Regierung grundlegenden Ausschlusskriterien, da Deckungen nur unter der Voraussetzung übernommen würden, dass die in Deutschland geltenden Ausfuhrvorschriften eingehalten werden. Dies gelte auch, wenn sie auf internationalen Abkommen beruhen. Voraussetzung für die Übernahme einer Deckung sei darüber hinaus in jedem Einzelfall, dass das Ausfuhrgeschäft förderungswürdig ist.