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010/2001
Stand: 17.01.2001
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Parlamentarier für einheitliche Promille-Grenze von 0,5

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen/

Berlin: (hib/RAB) Die momentan ab 0,8 Promille Alkohol im Blut geltenden Sanktionsmaßnahmen sollen schon bei 0,5 Promille greifen. Dafür hat der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Mittwochmorgen votiert, indem er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4304) in geänderter Fassung annahm. Die Koalition und die PDS stimmten für die Vorlage, während CDU/CSU und F.D.P. sie ablehnten. Es sei voreilig, eine einheitliche Promille-Grenze von 0,5 einzuführen, begründete die Union ihre Zurückweisung des Entwurfs. Die alte Regelung, womit eine spürbare Geldbuße bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille eingeführt worden sei, habe gerade mal zwei Jahre Gültigkeit. Experten und Sachverständige hätten sich dafür ausgesprochen, ihre Wirksamkeit über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren zu testen. Bis dahin solle die alte Regelung bleiben.

Die Fraktion der SPD bezeichnete die einheitliche Promille-Grenze als einen "Schritt in die richtige Richtung". Die Frage sei lediglich, ob die derzeitige, unübersichtliche Differenzierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille beibehalten werden solle oder ob mit einem gültigen Grenzwert Klarheit geschaffen werden könne. Die F.D.P. entgegnete, die Problemgruppe der "fahrenden Trinker", die sich auch nach dem Genuss von relativ viel Alkohol noch an das Steuer setzen würde, könne mit dieser Neuregelung nicht erreicht werden. Außerdem müsse die Wirkung der jetzigen Gesetzeslage erst noch ausreichend überprüft werden. Des Weiteren gelte für auffälliges Verhalten im Straßenverkehr bereits jetzt eine Grenze von 0,3 Promille. Die Bündnisgrünen sahen mit der Herabsetzung der Promille-Grenze die Möglichkeit, ein Signal zu setzen. Das Problem Alkohol am Steuer könne auf diese Weise zwar nicht beseitigt werden. Man müsse aber ein Zeichen setzen, dass Verstöße früher geahndet würden. Die abschreckende Wirkung des Grenzwertes von 0,8 Promille sei nicht ausreichend gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_010/03
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