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033/2001
Stand: 07.02.2001
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Reform der Finanzmarktaufsicht soll Gleichgewicht herstellen

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will bei ihrer geplanten Reform der Finanzmarktaufsicht ein Gleichgewicht zwischen Marktaufsicht, Anlegerschutz und Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes herstellen. Dies stellte sie am Mittwochvormittag im Finanzausschuss zu Beginn eines nichtöffentlichen Expertengesprächs über institutionelle Fragen des Finanzplatzes Deutschland fest. Kern des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, dessen Referentenentwurf im Mai vorliegen soll, werde das Börsengeschehen sein. Vor allem werde es darum gehen, Markt- und Kursmanipulationen zu bekämpfen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Börse AG, Werner G. Seifert, lobte den "Neuen Markt", der für die Fähigkeit der deutschen Volkswirtschaft stehe, sich marktwirtschaftlich zu erneuern. Die Unternehmen am Neuen Markt hätten 120.000 Arbeitsplätze geschaffen, davon 40.000 nach dem Börsengang. Dieses "Pflänzchen" dürfe man nicht mit der "großen Hacke" angehen. Das Emissionsvolumen des Neuen Marktes habe im vergangenen Jahr 13 Milliarden Euro betragen. Nach den Worten Seiferts gibt es keine Alternative dazu, ihn "mit Gelassenheit" weiter zu entwickeln. Würde die Regulierung übertrieben, brächte man die Unternehmen am Neuen Markt in die Lage, dass ihre Kapitalkosten überproportional ansteigen. Er appellierte an die Politiker, nur das "Unabdingbare" zu regulieren. Auch Professor Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut sieht Deutschland gut positioniert. Eine respektierte Wertpapieraufsichtsbehörde würde den Markt nicht behindern. Der Kapitalmarkt müsse stärker genutzt werden, um die Umstrukturierungsprobleme der deutschen Volkswirtschaft zu bewältigen.

Der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel, Georg Wittich, sagte, es seien einige Unternehmen an den Neuen Markt gekommen, die noch nicht "börsenreif" gewesen seien. Er beklagte den Missbrauch der Ad-hoc-Meldung börsennotierter Unternehmen des Neuen Marktes für Werbezwecke. Die Bekanntgabe von Informationen, welche die Kurse beeinflussen können, sollte nicht für Zwecke der Werbung genutzt werden dürfen. Als Insidergeschäft sei auch strafrechtlich zu verfolgen, wenn Altaktionäre Aktien verkauft hätten, bevor der Markt von einer Verschlechterung der Situation des Unternehmens erfahren habe. Hier sollten die ehrgeizigen Standards des angelsächsischen Marktes übernommen werden, so Wittich. Eine große Lücke gebe es auch beim Bekämpfen von Kursmanipulationen. Für eine europäische Aufsichtsbehörde sei die Zeit jedoch noch nicht reif. Erforderlich sei aber eine enge europäische Koordinierung.

Eckehard Kurth vom hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erklärte, es gebe keinen Missstand, der zu regulieren wäre, so dass es aus seiner Sicht zunächst keinen Handlungsbedarf gebe. Das Regulierungsverhalten der Deutschen Börse bezeichnete Kurth als angemessen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_033/02
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